| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| Brautraub, Bräutigamraub | |
| Definition: Fingierte, symbolische Entführung der Braut, die ein wesentlicher Bestandteil des Hochzeitszeremoniells ist. Nach Hirschberg wird im Rahmen eines "symbolhaften Frauenraubs" die Braut zuvor verständigt, während die beteiligten Familien nach erfolgtem "Raub" die Höhe der Brautgabe aushandeln. Oft werden aus evolutionistischer Sicht Hochzeitsbräuche (wie symbolisches Sichweigern, Sichzieren, Weinen, Flüchten, Verstecken der Braut etc.) als Restformen der Raubheirat gedeutet. Neben dem "symbolischen Frauenraub" gibt es auch den "symbolischen Bräutigamraub", wobei Schamhaftigkeit, Sichverstecken und Sichsträuben gegen die Heirat vom Bräutigam gefordert werden, so daß in manchen Fällen der Bräutigam mit Gewalt geraubt und in das Haus der Braut gebracht werden muß (nördliches Neuguinea; Abchasen im westlichen Kaukasus) [Hirschberg 1988: 164]. | |
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Verwandte Begriffe: |
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| Anmerkungen: Bei den San entführt der Bräutigam die Braut während des Hochzeitsfestes und muß den Schlägen der Verwandten der Braut widerstehen. Der Bräutigam vollzieht die Heirat dann erfolgreich, wenn er die Schläge aushält und die Frau bei sich behalten kann [Warwick 1956:97]. Grundsätzlich lassen sich formlose Prozeduren der Eheschließung [z.B. Trobriander; [Malinowski 1929:60-65] von solchen unterscheiden, die von langwierigen (vielstufigen), aufwendigen und komplizierten Ritualen begleitet werden (z.B. Toba-Batak; [Vergouwen 1964:166-211]).
Von den Begründern der Ethnosoziologie (z.B. McLennan) wurde
der Brautraub als Urform der Heirat
in der Menschheitsgeschichte angesehen. | |
| Englisch: bride capture, groom capture, marriage
by mock capture (of the bride, of the groom) |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97