Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie
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Beweddung
Definition:
Eine zwischen dem Freier und dem Vater der Braut getroffene Übereinkunft bei den Germanen, derzufolge die Braut gegen bestimmte Güter abgetreten wird.
Zum übergeordneten Begriff
Anmerkungen:

In späterer Zeit entwickelte sich die Beweddung zu einem Vertrag zwischen dem Freier und der Braut, in dem für den Fall des Ablebens des Gatten Vorkehrungen zur Unterstützung der Witwe getroffen wurden.

Die obengenannte Übereinkunft und die damit verbundenen Unterstützungsverpflichtungen sind Ausdruck einer durch die Heirat etablierten Beziehung zwischen zwei Gruppen, die auch über den Tod eines der beiden Ehepartner hinaus ihren Güteraustausch fortsetzen sollen.

Literatur:

  © Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97