| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| Arrangierte Heirat | |
| Definition:
Die Ehepartner und der Zeitpunkt der Heirat werden
von den Eltern bzw. den Verwandten bestimmt.
Von den Eltern bzw. den Verwandten bestimmte Heirat, in welcher von diesen sowohl der Ehepartner als Mitglied einer bestimmten strategisch wertvollen Verwandtschaftsgruppe oder sozialen Schicht ausgewählt als auch der Zeitpunkt der Heirat festgelegt wird. Selbst wenn der unverheiratete Mann bzw. die unverheiratete Frau einen Partner selbst auswählen dürfen, ist diese Wahl letztlich von der Zustimmung der Eltern abhängig. Übereinstimmung der Ehepartner und Liebe ist jedoch auch unter den Bedingungen einer arrangierten Heirat prinzipiell möglich. | |
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Verwandte Begriffe: | |
| Zum übergeordneten Begriff | |
| Anmerkungen: Arrangierte Heiraten korrelieren mit den folgenden anderen sozialen Phänomenen:
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| Literatur: |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97