Anmerkungen:
- Die Endogamie
kann nach Dumont entweder auf der endogamen Einheit als soziozentrischer
Gruppe oder auf der egozentrischen Kategorie oder auf beiden basieren. Alle
Heiratsallianzsysteme sind gleichzeitig endogam und
exogam, da sie einen Personenkreis definieren,
innerhalb dessen eine Heirat gestattet ist, und
gleichzeitig einen Personenkreis definieren, innerhalb dessen eine Heirat
untersagt ist. (siehe Heiratsverbote).
- Es ist daher unbedingt erforderlich, die unterschiedlichen Bezugspunkte
von Endogamie und Exogamie (d.h. die Ebene der Lokalgruppe, der
Verwandtschaftsgruppe/-kategorie, Statusgruppe, Klasse, Kaste, ethnischen
oder anderen Kategorie, das Dorf etc.), zu erheben bzw. anzugeben.
Naturgemäß sind die endogamen Einheiten (Ethnie, Stamm etc.), innerhalb
derer geheiratet werden muß, größer als die exogamen Einheiten.
- Moderne
Studien über Heiratsallianz zeigten, daß es zweckmäßig ist, verschiedene
Formen der Endogamie zu unterscheiden, und daß ferner in bestimmten Systemen
Endogamie nicht einfach das Gegenteil von Exogamie, sondern ein positives,
organisierendes Prinzip ist.
- Daher sollte zwischen
- Endogamie in
Verwandtschaftsgruppen (die Heirat mit einer bestimmten Kategorie von
Verwandten - "kin group endogamy"),
- Allianz-Endogamie (Heirat mit
Personen, die durch eine Allianz-Kategorie definiert sind -"alliance
endogamy") und
- Lokalgruppenendogamie ("local group endogamy")
unterschieden werden.
Diese Prinzipien können entweder koinzidieren oder auch nicht;
daher ist es wichtig, deren jeweilige Operationsradien und Grenzen genau zu
definieren.
- Eine wichtige Unterscheidung für die Feldforschung ist jene
zwischen De facto- und De jure-Einheiten:
Beispielsweise ist es korrekt,
indische Kasten als endogam zu bezeichnen, und dies, obwohl auch die
Subkasten endogam sind. De facto bilden jedoch noch kleinere Segmente dieser
Subkasten, für die keine emischen Bezeichnungen existieren, die de facto
endogamen Einheiten, welche als "kindred of recognition" bezeichnet werden
könnten [Seymour-Smith 1987:93;
Barnard/Good 1984:91-94] Regelung, die eine
Person verpflichtet, ihren Ehepartner innerhalb derselben Gruppe zu suchen,
der sie selbst angehört, wobei die Gruppe eine Verwandtschaftsgruppe, eine
Lokalgruppe oder eine Statusgruppe sein kann [Panoff/Perrin 1982: 87].
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