| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| Exogamie | |
| Definition: Eine soziale Norm oder Regel, derzufolge Heiratspartner außerhalb der eigenen sozialen Gruppe oder Kategorie gesucht werden müssen. | |
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Verwandte Begriffe: | |
| Zum übergeordneten Begriff | |
| Anmerkungen:
Die Exogamie
ist eine negative Heiratsregel, indem sie die exogame Einheit, innerhalb der
Ego nicht heiraten darf, festlegt. Die Exogamie, die die Grenzen der sozial
gebilligten Heiraten festlegt, ist genau vom Inzesttabu, das die sexuellen Beziehungen
regelt, zu unterscheiden. In vielen Gesellschaften können Mädchen bzw.
Frauen rechtmäßig mit Männern sexuellen Verkehr haben, die jedoch nicht ihre rechtmäßigen
Ehegatten werden können (s. Heiratsverbote). Aus
der Inzestschranke ergeben sich
nicht eo ipso die Regeln der Exogamie. Es ist daher irreführend, die
Exogamie als das positiv gewendete Inzesttabu zu bezeichnen
[Lévi-Strauss 1949]. Die Exogamie kann nach Dumont entweder auf der exogamen Einheit
als soziozentrischer Gruppe oder auf der egozentrischen Kategorie oder auf
beiden basieren. Exogamie und Endogamie schließen sich gegenseitig nicht
aus, sondern können innerhalb ein und derselben Gruppe simultan wirksam
sein.
Im indischen Kastensystem z.B. muß man (von einigen Ausnahmen abgesehen) außerhalb seiner Linie heiraten, aber innerhalb seiner eigenen Kaste. Daher ist hier Lineage-Exogamie mit Kasten-Endogamie verbunden. Alle Heiratsallianzsysteme sind sowohl exogam wie endogam. Die Begriffe exogam und endogam können daher nicht als allgemeine Charakterisierung von Heiratsmustern dienen, ohne daß man deren jeweiligen Bezugspunkt (d.h. die Ebene der Lokalgruppe, der Verwandtschaftsgruppe/-kategorie, Statusgruppe, Klasse, Kaste, ethnischen oder anderen Kategorie, das Dorf etc.), auf die sich die Heiratsvorschriften (positiven Heiratsregeln) und Heiratsverbote (negativen Heiratsregeln) beziehen, genau angibt. Eine wichtige Unterscheidung für die Feldforschung ist jene zwischen exogamen Einheiten als De facto- und De jure-Einheiten. Wenn gegen die Exogamievorschriften, die die Heiraten zwischen Gruppen und Kategorien regeln, verstoßen wird (Exogamiebruch), kann im Rahmen eines Rituals die Ehe nachträglich anerkannt werden; dies führt aber zu einer Aufspaltung der Verwandtschaft, z.B. in Form einer Fission der Lineage. [Seymour-Smith 1987: 93, 107; Barnard/Good 1984:91-94; Keesing 1975:42] | |
| Literatur: |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97