| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| Dienstehe | |
| Definition: Eine spezielle Form der Eheschließung mit Entschädigung (neben Brautgabe und Frauentausch), wobei der Bräutigam für die Schwiegereltern ausschließlich oder zusätzlich zu einer geringen/reduzierten Brautgabe Arbeitsleistungen erbringt ( = "Brautdienst"), um die Ehe rechtsgültig zu machen. | |
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Verwandte Begriffe: | |
| Zum übergeordneten Begriff | |
| Anmerkungen:
Der Brautdienst kann entweder vor oder nach der
Heirat geleistet werden oder beides: Wenn er nicht temporär ist, sondern
während der ganzen Ehe andauert, erfolgt kein weiterer Wechsel des
Wohnortes (uxorilokale Residenz). Oft kehrt jedoch der Bräutigam, nachdem er über einige Monate oder Jahre für seine Schwiegereltern gearbeitet hat, zu seiner Familie bzw. Lineage zurück, um dort mit seiner Frau zu leben und zu arbeiten: Die Dienstehe ist daher oft mit einem bilokalen Residenzmuster verbunden, d.h. unterschiedliche postnuptiale Residenztypen lösen einander ab; z.B. kann auf eine anfängliche und temporäre uxoripatrilokale Residenz nach einer bestimmten Frist oder der Geburt des ersten Kindes eine permanente und viripatrilokale Residenz folgen. Eine höhere Inzidenz permanenter uxorilokaler postnuptialer Residenz (d.h. der Ehemann lebt und arbeitet auf Dauer bei seinen Schwiegereltern und kehrt nicht zu seiner Herkunftsfamilie bzw. Lineage zurück) führt zum Übergang von einer viri- zu einer uxorilokalen Wohnfolgeordnung. Der Brautdienst kann entweder als Ergänzung zu oder als teilweiser oder totaler Ersatz der Brautgabe dienen. In patrilinearen Gesellschaften (z.B. Kachin/Burma, Toba-Batak/Sumatra), in welchen die mit der Institution der Brautgabe verbundene viripatrilokale postnuptiale Residenz ein kulturelles Ideal darstellt, wird die Dienstehe (Brautdienst und uxoripatrilokale Residenz) als etwas Inferiores und Schändliches betrachtet. Da somit die Dienstehe automatisch einen Statusverlust nach sich zieht, kommt sie in den betreffenden Gesellschaften selten und nur unter dem Druck der ökonomischen Verhältnisse (besonders arme Männer) vor. Reine Dienstehen, wo der Brautdienst die einzige bzw. mit Abstand wichtigste Basis der Legitimität der Ehe ist, sind charakteristisch für Sammler und Jäger bzw. kleine Gartenbaugesellschaften (insbesondere in Südamerika), welchen Vieh als Tauschmittel nicht zur Verfügung steht. Hinter den Dienstehen dieser Gesellschaften steht der Gedanke, daß der Verzehr der selbst gejagten Tiere bzw. der selbst produzierten Nahrungsmittel einem Inzest gleichkomme bzw. auf irgendeine andere Weise negative Folgen nach sich zöge. Diese Nahrungsmittel bzw. deren beste Teile müssen daher den Affinen übergeben werden, die ihrerseits darauf mit Fleisch- und Lebensmittelgaben antworten [Knight 1978]. Eine spezielle Form der Dienstehe ist die in Indonesien verbreitete
Ambil Anak-Institution. Im Gegensatz
zur Ambil Anak-Sonderform wird durch die Dienstehe die Patrilinearität
bezüglich Abstammungsrechnung, Erbe und Sukzession nie - auch nicht
vorübergehend - außer Kraft gesetzt und der Schwiegersohn daher weder als
Erbe noch als Nachfolger seines Schwiegervaters angesehen. | |
| Beispiel: Piaroa (Venezuela) Bei den Piaroa dauert der Brautdienst nur 6 Monate. Während dieser Zeit lebt das Paar bei den Eltern der Braut. Der Bräutigam ist währenddessen verpflichtet, ausschließlich für den Brautvater zu arbeiten. Idealiter kommen sowohl die Eltern der Braut wie auch die des Bräutigams aus demselben "Haus". | |
| Beispiel: Toba-Batak von Nord-Sumatra/Indonesien Das uxori-patrilokale Wohnfolgemuster ist bei den Toba-Batak eher selten anzutreffen und steht in starkem Gegensatz zur häufig vorkommenden viri-patrilokalen postnuptialen Residenz, die zudem der kulturellen Norm der Toba-Batak entspricht [Barnard/Good 1984:135]. Die Männer, die uxorilokal heiraten, werden - zumindest solange sie im Haus ihrer Schwiegereltern leben und arbeiten - relativ gering geachtet: Der Vater einer Frau, der keine Söhne hat bzw. über zuwenig Arbeitskräfte verfügt (da seine Kinder z.B. noch zu klein sind), strebt danach, einen Schwiegersohn, "dem er das Essen mit dem Löffel ausschöpft", d.h. der bei ihm ißt, wohnt und arbeitet, zu bekommen. Einen solchen Schwiegersohn zu haben, heißt auf der Sprache der Toba-Batak marsonduk hela (von sonduk = "Löffel"; marsonduk = "mit dem Löffel ausschöpfen", "jem. als Kostgänger im Haus haben"; hela = "Schwiegersohn"). Dieser "mit dem Löffel gefütterte Schwiegersohn", der hela sonduhan oder hela sinonduk heißt, ist meist ein Mann, der zu arm ist, die erforderliche Brautgabe für eine Frau aufzubringen und kompensiert dieses Defizit durch Arbeit für den als sinonduk hela bezeichneten Schwiegervater. In der Regel zieht der Schwiegersohn nach, seltener jedoch bereits vor der Heirat in das Haus der Brauteltern. Die Brautgabe, die der Mann während der Hochzeit sofort überreichen muß, ist sehr gering und wird in Anspielung auf die von ihm zu verrichtende Arbeit "Hacke" (hudali) genannt.
Nach einem Sprichwort ist der uxorilokal residierende Schwiegersohn
"bei der Arbeit wie ein Sklave, aber beim Essen die ein "Freier".
Solange der Schwiegersohn im Haus seiner Schwiegereltern wohnt, muß er fast
ausschließlich für seine Schwiegereltern arbeiten. Die Dauer des
"Einwohnens" (maisolat) im Haus der Schwiegereltern ist in der Regel
zeitlich begrenzt: Der Brautdienst gilt dann als beendet, wenn die "Schuld"
abgearbeitet war. Danach, aber manchmal auch bereits vor dem vereinbarten
Abschluß des Brautdienstes, kann der Schwiegervater seinem Schwiegersohn und
seiner Tochter ein eigenes Haus zur Verfügung stellen.
In einigen wenigen Fällen sind weder Arbeitskraftmangel auf der Seite
des Schwiegervaters noch Armut auf der Seite des Schwiegersohnes das Motiv
für eine mit der uxorilokalen Wohnfolge verbundene Dienstehe: Zwischen der Dienstehe und der uxorilokalen Residenz auf der einen Seite und dem Mitgift-Transfer besteht eine statistisch signifikante Korrelation. Die Entstehung der in einem Gebiet "einwohnenden" Lineages (marga boru ), die den "herrschenden" Lineages (marga raja) dieses Gebietes untergeordnet sind und zu diesen meist in einer brautnehmenden Beziehung stehen, muß (entwicklungsgeschichtlich gesehen) in Verbindung mit der Institution der uxorilokalen Dienstehe gesehen werden [Lukas 1990:237-244]. | |
| Beispiel: Kachin (Ober-Burma) Trotz des Ideals der viripatrilokalen Residenz kommen bei den Kachin uxoripatrilokale Heiraten vor. Wenn ein Mann nach der Heirat zur Familie der Frau zieht und - nach den Worten der Kachin - "der Schwiegersohn auf den Berg klettert" (dama lung), wird das von seiner Familie und Verwandtschaft als etwas Unehrenhaftes und Schändliches betrachtet. Auch der Mann, der sich durch seine Arbeit bei den Schwiegereltern seine Frau verdient, ist sich seiner inferioren Position bewußt. Durch die uxorilokale Residenz verzichtet er auf die Unterstützung seiner Lineage (entweder weil diese arm ist oder er mit den anderen Lineageangehörigen im Streit liegt) und begibt sich selbst in die Position eines Schuldsklaven (mayam) seiner Brautgeber (mayu), die ihm einen Großteil der Brautgabe erlassen. Die Kachin gestehen daher Ausnahmen von der virilokalen Regel nur ungern
ein. Durch solche "unorthodoxen" uxorilokalen Heiraten können neue,
untergeordnete Lineages in ein Dorf gebracht und neue Brautgeber-
Brautnehmer (mayu-dama)-Beziehungen eingeleitet werden:
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| VT: Brautdienst, Dienstheirat | |
| Englisch: bride
service, suitor service (Barnouw 1971) | |
| Literatur: |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97