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Primärheirat |
| Definition:
Jede erste Heiratsverbindung, die eine Person eingeht.
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Verwandte Begriffe:
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Zum übergeordneten Begriff |
| Anmerkungen:
Die Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärheirat ist
wichtig, da in vielen Gesellschaften für beide unterschiedliche Regeln
gelten. Von den Primärheiraten sind gewöhnlich bestimmte nahe Verwandte
ausgeschlossen, während andere, wie z.B. Kreuscousins/-kusinen bevorzugt
werden [Murdock 1949:28f, 301]
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VT: Primärehe
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Englisch: primary marriage
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Französisch: mariage primaire
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Literatur:
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