| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| Sekundärheirat/privilegierte Verbindung | |
| Definition: Jede Heiratsverbindung, die eine Person nach ihrer ersten Eheschließung eingeht. | |
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Verwandte Begriffe:
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| Zum übergeordneten Begriff | |
| Anmerkungen: Levi-Strauss 1949 zieht den Begriff "priviligierte Verbindung" dem der Sekundärheirat vor, da erstere die Primärheiraten voraussetzen und auf diesen aufbauen. [Murdock 1949:29f, 123f, 174, 177, 271]
Die Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärheirat ist deswegen wichtig,
da in vielen Gesellschaften für beide unterschiedliche Regeln gelten. Obwohl
der Kreis der erlaubten Ehepartner in bezug auf die Sekundärheiraten weiter
ist als bei den Primärheiraten, sind hier die faktischen Wahlmöglichkeiten
meist beschränkter; besonders die Beziehung zwischen dem ersten und dem
zweiten Ehepartner spielt hier eine wichtige (begrenzende) Rolle:
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| Englisch: secondary marriage | |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97