| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| Heiratsverbote | |
| Definition:
Negative Heiratsregeln. Sie legen die Kategorien oder Gruppen der nichtheiratbaren Personen fest. | |
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Verwandte Begriffe: | |
| Zum übergeordneten Begriff | |
| Anmerkungen:
Dem Kreis der nicht heiratbaren Personen kann eine bestimmte Verwandtschaftsgruppe/-kategorie, Lokalgruppe,
Deszendenzgruppe, Kaste, religiöse Gemeinschaft, Berufsgruppe, soziale
Schicht oder Klasse etc. angehören. Der Umfang der verbotenen Heiratspartner ist nicht immer ident mit demjenigen der als inzestuös definierten Beziehungen, sodaß man die Heiratsverbote und die Inzestschranke genau auseinanderhalten sollte. |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97