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Präskriptive Heiratsregel |
| Definition:
Diese Heiratsregel liegt vor, wenn die Kategorie oder Art der heiratbaren
Personen genau festgelegt ist und diese Heirat obligatorisch ist [Needham 1962:9].
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Verwandte Begriffe:
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Zum übergeordneten Begriff |
| Anmerkungen:
In asymmetrischen Allianzgesellschaften
ist die präskriptive Heirat diejenige mit der matrilateralen Kreuzkusine
(MBD) bzw. - von einem weiblichen Ego aus - mit dem patrilateralen
Kreuzcousin (FZS). In einem präskriptiven System drückt die terminologische
Beziehung zwischen den Eltern die Heiratbarkeit der Kinder zueinander aus,
sodaß es nicht notwendig ist, die genauen genealogischen Verbindungen zu
kennen. Obwohl die in der Verwandtschaftsnomenklatur ausgedrückten
Beziehungen zwischen den Kategorien von Verwandten impliziert die Heiraten
in solchen Systemen. Eine Heiratsregelung, die bestimmte Personen als
verpflichtende Heiratspartner ausweist.
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Literatur:
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