| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
| Inhaltsübersicht | Struktur | Index | Kommentare | About | Hilfe |
| Patrilaterale Kreuzkusinen-/vettern-Heirat | |
| Definition:
Eine Regel oder Praxis, derzufolge ein Mann eine Frau heiratet, die der
Verwandtschaftskategorie Vaterschwestertochter [FZD (ms)] angehört, wobei
das Muster des restringierten (eingeschränkten/direkten) Tauschs
mit dem des generalisierten
(verallgemeinerten/indirekten Tauschs vermengt
wird, d.h. in bezug auf ein und dieselbe Generation findet ein
verallgemeinerter/indirekter Tausch statt, während über mehrere Generationen
das System eines eingeschränkten/direkten Tauschs entsteht:
Abbildung: Patrilaterale Kreuzkusinen-/vettern-Heirat | |
|
Verwandter Begriff: | |
| Zum übergeordneten Begriff | |
| Anmerkungen:
Im interkulturellen Vergleich wird nach Lévi-Strauss die patrilaterale
Kreuzkusinenheirat weit seltener als die matrilaterale praktiziert. Die
patrilaterale Kreuzkusinenheirat schafft zwar Solidarität zwischen den durch
Heirat miteinander verbundenen Familiengruppen, jedoch erstreckt sich die
durch sie begründete Integration - wegen der alternierenden Heiratsrichtung,
die keine dauerhaften Beziehungen zwischen den Lineages ermöglicht - nicht
auf die Gesamtgesellschaft. Daher gibt es zwar die Regel (das "Verfahren")
der patrilateralen Kreuzkusinenheirat, aber nicht ein patrilaterales
Allianzsystem [1949/1981:559f]. Auch nach Needham [1963:270] läßt sich mit der patrilateralen Präskription kein asymmetrisches Allianzsystem begründen. | |
| Beispiel: Trobriander (Boyowa und andere Inseln des Trobriand-Archipels/Papua
Niugini)
Malinowski [1929:65-68, 143] interpretierte die patrilaterale
Kreuzkusinenheirat als einen Kompromiß zwischen den matrilateralen und dem
patrilateralen Prinzip, da durch sie eine Transmission des Eigentums über
die Patrilinie ermöglicht wird. siehe:
|
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97