Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie
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matrilokale Residenz
Definitionen:
Beschreibt ein Residenzmuster oder eine Residenzregel, wonach ein Paar nach seiner Heirat mit oder nahe der Familie der Frau wohnt. Matrilokalität ist nicht notwendigerweise mit Matrilinearität verbunden, dadurch wird in der modernen Anthropologie der Begriff "uxorilokal" vorgezogen [Seymour-Smith 1986: 185].

Eine Regelung, nach der ein verheiratetes Paar auf dem Gebiet oder mit der Gruppe der Mutter der Frau leben soll [Panoff/Perrin 1982: 202].

Verwandter Begriff:
Zum übergeordneten Begriff
Anmerkung:
Dem heute noch oft verwendeten, aber irreführenden Terminus "matrilokale Residenz" ist die präzisere Bezeichnung "uxorilokale Residenz" vorzuziehen [Barnard/Good 1984: 78]. Die Begriffe matrilokale bzw. patrilokale Residenz sind nur als weitere, untergeordnete Differenzierungskriterien für die Grundformen der postnuptialen Residenz einzusetzen.

Beispiel: Mit dem Terminus uxori-patrilokale Residenz wird daher präzise angegeben, daß

  1. der Ehemann (in einer patrilinearen Gesellschaft) bei der Gattin die Residenz aufnimmt und zwar
  2. bei der patrilinearen Verwandtschaftsgruppe der Frau.
Englisch: matrilocal residence
Französisch: résidence matrilocale

  © Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97