| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| Kinderheirat | |
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Definition: Die Heirat eines Kindes unter ca. 13-15 Jahren (i.e. vor Eintritt der Geschlechtsreife). | |
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| Anmerkungen: Gewöhnlich ist das Mädchen jünger als der Ehemann. Kinderheirat existierte in Melanesien, Australien und im hinduistischen Indien, in letzterem trotz Regierungsverbot bis in die jüngste Zeit. Arrangierte Heiraten noch nicht geschlechtsreifer Kinder, durch die meist Bindungen zwischen zwei Familien bzw. Verwandtschaftsgruppen gefestigt oder etabliert werden sollen. Da diese arrangierten Ehen meist noch nicht vollzogen werden können, handelt es sich in den meisten Fällen eigentlich um Kinderverlobungen . | |
| Englisch: child marriage | |
| Literatur: | |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97