| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| Adoptionsheirat | |
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Definition: Heirat via Adoption eines Mannes in die Familie seiner Ehefrau, so daß dieser den Status eines Sohnes in ihrer Familie erhält. | |
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| Anmerkungen: Auf diese Weise kann eine patrilineare Familie einen Sohn erhalten sowie die Kontinuität der Linie erhalten werden. Die dieser Ehe entspringenden Kinder gelten als legitime und erbberechtigte Nachkommen der Familie der Frau und können Rechte und Funktionen des Vaters übernehmen. | |
| Englisch: adoptive marriage
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| Literatur:
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© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97