| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
| Inhaltsübersicht | Struktur | Index | Kommentare | About | Hilfe |
| Blutsverwandte |
| Definition: Verwandte durch Geburt, welche die Abstammung von gemeinsamen Vorfahren beanspruchen im Unterschied zu Affinal- und Stiefverwandten. "Relatives between whom every connecting of blood or common ancestry, ..., are known as consanguinal relatives" [George Peter Murdock 1949:95]. |
|
Untergeordnete Begriffe: |
| Zum übergeordneten Begriff |
| Anmerkungen: Die Definitionen der Blutsverwandtschaft selbst sind von Kultur zu Kultur stark unterschiedlich, sodaß sich keine einheitliche und universell anwendbare Definition aufstellen läßt. Insbesondere in den sog. "elementaren Strukturen der Verwandtschaft" verschwimmt die Grenze zwischen Blutsverwandten und Affinalverwandten . Ferner werden in manchen Gesellschaften (Trobriander, Lakher) mit ausgeprägter unilinearer Deszendenz in emischer Sicht alle mit Ego nicht genealogisch verwandten Personen (d.h. z.B. auch der Vater) nicht als Blutsverwandte angesehen. |
| Englisch: consanguines, consanguine relatives |
| Literatur: |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97