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Merkblatt zur Durchführung
von Auslandsexkursionen
Eine Anerkennung privat durchgeführter Reisen als Auslandsexkursion im Rahmen
des Diplomstudiums ist ausschließlich nach vorherigem persönlichem
Antrag der/des Studierenden möglich. Wenn Sie eine individuelle Auslandsexkursion
durchführen wollen, dann richten Sie über
Victoria
einen Antrag an die Studienprogrammleitung, der
das Ziel Ihrer Reise und das vorgesehene Reiseprogramm kurz darstellt. Legen
Sie den von der Studienprogrammleitung genehmigten Antrag zusammen mit einem
ausführlicheren
Konzept des durchzuführenden Reiseprogramms (ca.
2 Seiten) einer/einem
Lehrenden der KSA vor, die/der die Sinnhaftigkeit
des Unternehmens mit Unterschrift bestätigt und sich zugleich bereit erklärt,
nach der Reise eine Beurteilung Ihres Berichts vorzunehmen.
Mit beiden Unterschriften können Sie dann Ihre Exkursion durchführen. Sie muss
einen Mindestumfang von einer Woche haben; es sollen
dabei drei oder mehr Institutionen, die in der Lehre,
Forschung oder Wissensvermittlung im Umfeld
der Kultur- und Sozialanthropologie tätig sind, oder ein Projekt der internationalen Zusammenarbeit besucht werden.
Über Inhalt und Ergebnisse der Exkursion muß ein kritischer Bericht
im Umfang von ca. 20 Seiten verfaßt werden, der dann von der/dem
Lehrenden, die/der das Konzept bestätigt hat, benotet wird. Geben Sie den
genehmigten
Antrag und das unterschriebene Konzept gemeinsam
mit dem benoteten Bericht und dem
„Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen“ (Victoria)
im Infocenter ab. Sie erhalten dann einen Anerkennnungsbescheid.
Die Durchführung eigener Feldforschungen kann grundsätzlich
nicht als Auslandsexkursion anerkannt werden. Es besteht allerdings
die Möglichkeit,
diese mit einer vorher eingeholten Genehmigung durch die/den
DiplomarbeitsbetreuerIn als individuelles Feldpraktikum anzuerkennen.
Sofern Sie die M–glichkeit haben, an einer Auslandsexkursion eines anderen
sozial- oder kulturwissenschaftlichen Studiums teilzunehmen
und diese als Pr¸fungsleistung im Sammelzeugnis
aufscheint, ist im Fall der Gleichwertigkeit eine Anerkennung
auch ohne vorherigen Antrag und ohne kritischen Bericht m–glich. Informieren
Sie sich im Zweifelsfall vorab bei der Studienprogrammleitung.
Stand: Oktober 2009
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