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Merkblatt zur Durchführung von Auslandsexkursionen


Eine Anerkennung privat durchgeführter Reisen als Auslandsexkursion im Rahmen des Diplomstudiums ist ausschließlich nach vorherigem persönlichem Antrag der/des Studierenden möglich. Wenn Sie eine individuelle Auslandsexkursion durchführen wollen, dann richten Sie über Victoria einen Antrag an die Studienprogrammleitung, der das Ziel Ihrer Reise und das vorgesehene Reiseprogramm kurz darstellt. Legen Sie den von der Studienprogrammleitung genehmigten Antrag zusammen mit einem ausführlicheren Konzept des durchzuführenden Reiseprogramms (ca. 2 Seiten) einer/einem Lehrenden der KSA vor, die/der die Sinnhaftigkeit des Unternehmens mit Unterschrift bestätigt und sich zugleich bereit erklärt, nach der Reise eine Beurteilung Ihres Berichts vorzunehmen.

Mit beiden Unterschriften können Sie dann Ihre Exkursion durchführen. Sie muss einen Mindestumfang von einer Woche haben; es sollen dabei drei oder mehr Institutionen, die in der Lehre, Forschung oder Wissensvermittlung im Umfeld der Kultur- und Sozialanthropologie tätig sind, oder ein Projekt der internationalen Zusammenarbeit besucht werden.

Über Inhalt und Ergebnisse der Exkursion muß ein kritischer Bericht im Umfang von ca. 20 Seiten verfaßt werden, der dann von der/dem Lehrenden, die/der das Konzept bestätigt hat, benotet wird. Geben Sie den genehmigten Antrag und das unterschriebene Konzept gemeinsam mit dem benoteten Bericht und dem „Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen“ (Victoria) im Infocenter ab. Sie erhalten dann einen Anerkennnungsbescheid.

Die Durchführung eigener Feldforschungen kann grundsätzlich nicht als Auslandsexkursion anerkannt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diese mit einer vorher eingeholten Genehmigung durch die/den DiplomarbeitsbetreuerIn als individuelles Feldpraktikum anzuerkennen.

Sofern Sie die M–glichkeit haben, an einer Auslandsexkursion eines anderen sozial- oder kulturwissenschaftlichen Studiums teilzunehmen und diese als Pr¸fungsleistung im Sammelzeugnis aufscheint, ist im Fall der Gleichwertigkeit eine Anerkennung auch ohne vorherigen Antrag und ohne kritischen Bericht m–glich. Informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab bei der Studienprogrammleitung.

Stand: Oktober 2009


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