Durchführung individueller
Feldpraktika im Diplomstudium
Der
Studienplan für das Diplomstudium Kultur- und Sozialanthropologie
läßt die Möglichkeit einer individuellen Durchführung
des im zweiten Studienabschnitt im Block Wissmeth vorgeschriebenen
Feldpraktikums zu. Dafür gibt es zwei Vorgangsweisen, von
denen die eine mehr auf die praktische Berufsanwendung kultur-
und sozialanthropologischer Kompetenzen, die andere mehr auf die
wissenschaftlichen Grundlagen des Faches ausgerichtet ist.
1. Praktikum
in einem fachnahen beruflichen Anwendungsfeld
Ein solches Praktikum
kann bei Institutionen, Organisationen oder Betrieben durchgeführt
werden, die im Bereich der Integration, der internationalen Zusammenarbeit,
der Vermittlung fachspezifischer Inhalte oder in anderen fachnahen
Bereichen tätig sind. Es muß einen zeitlichen Umfang
von mindestens 240 Arbeitsstunden haben.
Sie müssen vor Antritt Ihres Praktikums einen formlosen Antrag
mit einer Beschreibung Ihrer geplanten Tätigkeit an die Studienprogrammleitung
richten und sich darauf mit Datum und Unterschrift das Projekt
genehmigen lassen. Nach der Durchführung des Praktikums legen
Sie der Studienprogrammleitung folgendes vor:
- den genehmigten Antrag,
- eine Arbeitsbestätigung, aus der der Zeitumfang der
geleisteten Arbeit hervorgeht,
- ein Arbeitszeugnis, das Ihre Tätigkeit beschreibt,
- ein Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen.
Damit erhalten Sie dann einen Bescheid, daß Ihnen das Praktikum
als Feldpraktikum anerkannt wird.
Auf analoge Weise können
auch anderweitig bereits früher erworbene fachnahe Berufserfahrungen
anerkannt werden.
2. Feldpraktikum im Zuge einer Feldforschung
für die Diplomarbeit
Hierfür ist eine mindestens sechs
Wochen umfassende empirische Datenerhebung erforderlich. Diese
Form des Feldpraktikums muß im Voraus durch die/den BetreuerIn
Ihrer Diplomarbeit mit einer schriftlichen Bestätigung genehmigt
werden. Es ist unbedingt ratsam, mit der/dem BetreuerIn vor
Beginn der Feldforschung schriftlich festzulegen, welche Materialien
und Ergebnisse Sie mitbringen müssen, damit sie/er Ihnen dann
die richtige Durchführung bestätigt. Mit dieser zweiten
Bestätigung über das durchgeführte Praktikum zusammen
können Sie bei der Studienprogrammleitung wieder ein Ansuchen
um Anerkennung von Prüfungen einbringen und erhalten dann
einen Anerkennungbescheid.
Stand: Oktober 2007
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