Project talk:Terms of use: Difference between revisions

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Latest revision as of 15:45, 13 December 2012

Copyright

  • Seiten bzw. Dateien, die im Zusammenhang mit Copyright/Rechten stehen:
    • Lexicon_Leponticum:Copyright: Hinweise für alle Besucher (= nicht-angemeldete Benutzer)
    • Help:Editing: Hinweise für Editoren (= Projektmitglieder)
    • MediaWiki:Copyrightwarning: Systemmeldung, die unter dem normalen Bearbeitungsfeld des Seitentextes angezeigt wird
    • MediaWiki:Licenses: Auswahlliste zur Lizenz/Bedingung beim Hochladen von Dateien
    • Template:copyright: Ausgabe der Lizenz/Bedingung, unter der eine Datei hochgeladen/veröffentlicht wurde
    • Property:type_copyright: Property der File-Seiten, die die mit obigem Template angezeigte Lizenz/Bedingung enthält
    • LocalSettings.php: Anzeige in der Fußzeile
    • .htaccess u.a.: zum serverseitigen Sperren von hochgeladenen Dateien
  • MediaWiki:Licenses ist die Auswahlliste beim Hochladen einer Datei, unter welcher Lizenz die Datei hier veröffentlicht wird. Die Ausgabe der eigentlichen Copyright-Meldung auf der jeweiligen File-Seite wird durch das Template:copyright erledigt. Bei Anpassungen/Erweiterungen müssen also immer beide Seiten geändert werden. --Martin Braun 02:59, 25 March 2011 (CET)
  • Unter welcher Bedingung/Lizenz sollen von uns selbst im Rahmen und für das Projekt erstellte Dateien (z.B. Grafiken für Buchstaben oder Rahmen) hochgeladen werden? --Martin Braun 19:54, 10 April 2011 (CEST)
    • Die Grafiken sollten sinnvoller Weise unter der CC-Lizenz stehen. Für alle anderen Dateien (Skizzen usw.) muss es jeder Autor (also Copyright Inhaber) selbst entscheiden. Am Sinnvollsten ist auch die CC-Lizenz; außer man will nicht, dass das File geändert bzw. weiterverwendet wird. Bei den Files, wo die Angabe fehlt (z.B. ältere Uploads) gilt auch die CC-Lizenz, zumindest habe ich es auf der Copyright-Page extra so formuliert, dass der gesamte frei zugängliche Inhalt von LexLep darunter steht. --Michela Vignoli 8:09 11 April 2011 (CET)
  • Im Moment durch Passwort gesperrte Dateien (und daher nur für Projekt-Mitglieder sichtbar):
    1. *Morandi_2004*.*
    2. *Morandi_1999*.*
    • Zugangsdaten: U: LexLep, P: Test
    • Weitere Dateien, die gesperrt werden sollen, bitte hier eintragen:
      --

Diskussionspunkte

Hinweis: in Folge wird nur auf die durch dieses Media Wiki verbreiteten Inhalte eingegangen, und nicht auf die Lizenzen/Rechte, die mit dem Erstellen und Verändern des Media Wiki-Programmes für LexLep (sourcecodes etc.) einhergehen

  • Umgang mit Copyright sollte auf dieser LexLep Seite definiert werden!
    • korrekte Kennzeichnung von fremden, geistigen Inhalten (wissenschaftlich korrekte Zitierweise)
    • Hinweis auf Plagiatsverbot
    • ev. gesonderter Umgang mit Abbildungen aus urheberrechtlich geschützter Literatur?
  • Beim Bearbeiten von Seiten und Hochladen von Bildern erscheint folgender Text:

„Please note that all contributions to Lexicon Leponticum are considered to be released under the Scientific Use (see Lexicon Leponticum:Copyrights for details). If you do not want your writing to be edited mercilessly and redistributed at will, then do not submit it here.
You are also promising us that you wrote this yourself, or copied it from a public domain or similar free resource. Do not submit copyrighted work without permission!“

    • Scientific Use sollte in diesem Zusammenhang auch definiert werden!
  • Schwierigkeiten ergeben sich in unserem System bisher NUR durch die Verbreitung von gescannten Abbildungen aus der Fachliteratur. Die Copyrights derselben obliegen entweder dem/n Verlag/en oder dem/n Autor/en bzw. Künstler/n (was in jedem Fall wohl unterschiedlich sein wird).

Informationen

  • Media Wiki, Terms of use ([1]): Die Benutzer dieses Systems verpflichten sich, die verbreiteten Inhalte unter diese Lizenzen zu stellen:
    • Creative Commons Licence (CC-BY-SA license): [2] Recht zum verändern ("remix") und zum verbreiten unter den Konditionen, dass 1) der Urheber so gekennzeichnet wird, wie er/sie/es es verlangt, und 2) wenn das Werk verändert wird, muss es unter denselben Konditionen weiter-verbreitet werden ("share-alike").
    • GNU Free Documentation Licence (GFDL; zu untersch. von GNU General Public Licence, die nur Software betrifft -> open source): [3]

"The purpose of this License is to make a manual, textbook, or other functional and useful document "free" in the sense of freedom: to assure everyone the effective freedom to copy and redistribute it, with or without modifying it, either commercially or noncommercially. Secondarily, this License preserves for the author and publisher a way to get credit for their work, while not being considered responsible for modifications made by others.
This License is a kind of "copyleft", which means that derivative works of the document must themselves be free in the same sense. It complements the GNU General Public License, which is a copyleft license designed for free software.
We have designed this License in order to use it for manuals for free software, because free software needs free documentation: a free program should come with manuals providing the same freedoms that the software does. But this License is not limited to software manuals; it can be used for any textual work, regardless of subject matter or whether it is published as a printed book. We recommend this License principally for works whose purpose is instruction or reference."

    • Media Wiki schreibt in den Richtlinien ausdrücklich vor, dass man nur Inhalte (Texte, Bilder) verbreiten soll, für die man auch über das Copyright verfügt. (Siehe dazu auch unter Sonterregelungen, non-free content)
  • Österreichisches Urheberrecht:
    • Urheberrecht in Kürze (AKM): [4]
    • Vollst. Urheberrecht: [5]
  • Wichtige Punkte: Der Urheber hat alle Rechte über ein Werk. Wenn er diese abtritt bzw. Nutzungsrechte erteilt, dürfen auch andere im Rahmen derer über das Werk verfügen und verbreiten.
    • Rechtlich gesehen (sowohl was das österr. Urheberrecht als auch die CC-BY-SA und GFDL Lizenzen angeht) muss man für das Verbreiten von fremden Inhalten die Erlaubnis einholen.
    • Die Urheberrechte können sich von Land zu Land unterscheiden, normalerweise sollten Werke, die in einem Land erschienen sind, den Urheberrechten desselben Landes unterliegen. Dasselbe dürfte im Prinzip auch für Online-Veröffentlichungen gelten (Serverstandort oder Ähnliches).
    • Die GNU und das Urheberrecht widersprechen sich zwar inhaltlich z.T., doch formell können sie nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beim Veröffentlichen von Inhalten über ein GNU-lizenziertes Projekt erklärt sich der Urheber dazu bereit, dieselben Inhalte der GNU-Lizenz zu unterstellen und erteilt dadurch explizit das Nutzungsrecht im Rahmen der GNU Regelung.
    • Es gibt auch im Österr. Urheberrecht eigene Bestimmungen zu Programmen und Datenbanken. (siehe dazu auch Sonderregelungen für Datenbanken im Österr. Urheberrecht)
  • Sonderregelungen:
    • Wikipedia:Non-free content nach EDP (Exemption Doctrine Policy, allerdings nach US-Amerikanischem Recht und nur fürs englisschpr. Wiki geregelt!) siehe [6]: Wiki Media distanziert sich von dieser Möglichkeit und legt nahe, nur eigene Inhalte zu veröffentlichen.

"Never use materials that infringe the copyrights of others. This could create legal liabilities and seriously hurt the project. Uploading an image file, audio or video file, or text quotation into Wikipedia, and adding that file to a project page, both raise copyright concerns. Editors who do either must make sure their contributions are legal. If there is any doubt as to legality, ask others for help, try to find a free equivalent, or use your own words to make the same point. Also, consider asking the copyright holder to release the work under an appropriate Creative Commons Attribution-Sharealike 3.0 Unported License (CC-BY-SA) or a CC-BY-SA-compatible license (dual-licensing under a GFDL license is also possible)"
Doch es gibt klare Richtlinien für das Verbreiten von nicht autorisierten Inhalten (die rechtlich gesehen allerdings nur in den USA gelten werden; für das deutschsprachige Wikipedia und Wiktionary ist auf [7] klar angegeben, dass "non-free content" nicht erlaubt ist)

    • Free Content Licence: [8] sind Richtlinien, wonach ein Werk als allgemeines, freies Werk eingestuft werden kann, das jeder benutzen und an dem sich jeder beteiligen kann. Allerdings kann man dadurch wohl nicht das Copyright Problem lösen und es entspricht nicht ganz unseren Richtlinien (dadurch, dass nicht ALLE zugelassen werden sollen).
    • Sonderregelungen für Datenbanken im Österr. Urheberrecht:

"§ 40f. (1) Datenbanken im Sinn dieses Gesetzes sind Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln oder auf andere Weise zugänglich sind.
(2) Datenbanken werden als Sammelwerke (§ 6) urheberrechtlich geschützt, wenn sie infolge der Auswahl oder Anordnung des Stoffes eine eigentümliche geistige Schöpfung sind (Datenbankwerke)."
"§ 6. Sammlungen, die infolge der Zusammenstellung einzelner Beiträge zu einem einheitlichen Ganzen eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen, werden als Sammelwerke urheberrechtlich geschützt; die an den aufgenommenen Beiträgen etwa bestehenden Urheberrechte bleiben unberührt."
Also auch hier: die Urheberrechte der gesammelten Werkinhalte obliegen dem Urheber bzw. denen, denen der Urheber die Nutzungsrechte erteilt hat (Verlag etc.).


Fazit: es ist ratsam für die Sammlung der Inhalte (in unserem Falle der Bilder) die jeweiligen Autoren/Verlage um das Verbreitungsrecht anzufragen!

Wissenschaftliche Arbeit und Internet

Punkte, die zur Konfliktbehebung näher definiert/beleuchtet werden sollten:

  • Kriterien Wissenschaftlichkeit (korrektes Zitieren von fremdem Gedankengut, Weiternutzung im etwas anderen Kontext des www)
  • Wissenschaftl. Arbeit, Copyright und allgemeines, kulturelles Gut (Fakt ist: ohne die Bilder fehlt ein wesentlicher Teil von LexLep! Die Sammlung derselben ist wohl eher im Interesse aller Beteiligten. Anders als bei fremdem Gedankengut, wo es reicht, diesen als solchen zu kennzeichnen, braucht man jedoch für die Veröffentlichung von Bildern eine Genehmigung des Urhebers! Auch wenn es sich um allgemeines, kulturelles Gut handelt. Wie seriös wird das bei wissenschaftlichen Publikationen gehandhabt? Wie soll LexLep dazu stehen?)
  • Interaktivität von LexLep im Unterschied zu "traditionellen" Publikationen (gibt es vergleichbare Projekte mit vergleichbaren Schwierigkeiten?)


Bitte um Anregungen und Kommentare. Und nicht vergessen: ignorantia legis non excusat !! [9] ;) --Michela Vignoli 14:49 02 March 2011

  • Danke. Dazu gleich mal grundsätzliche Dinge/Fragen:
    (1) Für das Projekt gelten österreichische Gesetze, nehme ich an. Das müsste aber bedeuten, dass amerikanisches Copyright (oder welches auch immer) für uns unerheblich ist.
    (2) Österreichisches Urheberrecht ist nicht so das Problem, ausgenommen die Frage, wer als Urheber gilt, wenn etwas im Auftrag eines anderen geschaffen wird. (Bei uns also: Mitarbeiter vs. Projekt.)
    (3) Gibt es in österreichischen Gesetzen überhaupt den Begriff "Copyright"? Wenn nein: Was ist der entsprechende Begriff? --Martin Braun 11:07, 3 March 2011 (CET)
    • Also es ist ja so, dass in jedem Land im Prinzip eigene Urheberrechte gelten. Doch es gibt auch internationale Abkommen, und z.B. kooperieren die Gesellschaften, die für den Einhalt des Schutzes von Werken sorgen, international. So weit ich es gesehen habe ist der Begriff "copyright" ein international genutzter Begriff, der im Prinzip das abdeckt, was man im deutschsprachigen Recht als "Nutzungsrechte" bezeichnet, also die Rechte über ein Werk zu verfügen (die in erster Linie beim "Urheber" liegen, außer er erteilt diese jemandem, z.B. einem Verlag). In erster Linie dienen die Urheberrechte zum Schutz des geistigen Eigentums (und dessen Materialisierungen in Werken jeglicher Art) eines Urhebers, damit nicht wer anderer daraus Profit ziehen kann. Urheber ist (zumindest im europäischen Urheberrecht) in jedem Fall der, der das Werk geschaffen hat, bzw. wenn mehrere Beiteiligt sind, gibt es mehrere Urheber. Wenn jetzt der Urheber, z.B. falls er sein Werk öffentlich zugänglich macht, dafür sorgen will, dass keiner ihm dieses stehlen kann und für seines ausgeben kann, muss er dafür sorgen, dass es klar ersichtlich ist, dass er der Urheber ist. Bei Wiki Media z.B. ist klar ausgewiesen, dass jeder, der etwas in einem Wiki veröffentlicht, dazu sein "copyright" für den Inhalt klar ersichtlich markieren muss, sprich seinen Namen / Usernamen und wahrscheinlich auch das Datum (dann ist es ab diesem Zeitpunkt geschützt). Im speziellen Falle dieser GNU Lizenz (bzw. der CC Lizenz) bleibt die Urheberschaft eines Beitrags beim Urheber, jedoch genehmigt dieser die freie Verbreitung und die Veränderung der von ihm veröffentlichten Inhalte.
    • Ad (2): Dazu kann ich nichts sagen, weil ich nicht weiß, wie das geregelt ist, wenn man etwas im Rahmen eines Projektes veröffentlicht. Vermutlich ist es so, dass die Projektleitung in erster Linie für die Inhalte, die von den Mitarbeitern online gestellt werden, verantwortlich ist? Was die Urheberschaft anbelangt ist es auf jeden Fall so, dass das Projekt am Ehesten als Sammelwerk oder Datenbank gelten könnte, da wir in erster Linie Literatur sammeln und darauf aufbauend bzw. in deren Kontext noch eine eigene Auswertung des Materials vornehmen. Dementsprechend obliegt das Urheberrecht der von uns verwendeten Literatur natürlich den jeweiligen Autoren bzw. Verlagen, während es für die Zusammenstellung und anschließende Auswertung bei uns liegt. Das Copyright für die Abbildungen haben wir jedenfalls nicht, und dürften sie streng genommen auch nicht ohne Genehmigung der Nutzungsrechte-Inhaber verbreiten.
    • Ad (3): falls wer nachlesen will, hier das US-amerikanische Urheberrecht [10]
      • Hmm, nein danke. Befassen wir uns lieber mit den Dingen, die uns betreffen! --Martin Braun 17:14, 3 March 2011 (CET)
      • Hauptsache es wurde gepostet, so kann sich auch jeder selbst ein Bild machen, wenn er/sie/es will (und dass es dann nicht heißt, dass ich über nicht fundierte Dinge rede ;)) --Michela Vignoli 11:00, 4 March 2011 (CET)
  • Die Fußzeile habe ich auf den jetzigen Zustand geändert, damit dort nicht mehr steht, dass der Inhalt frei verfügbar ist, solange nicht klar ist, unter welchen Bedingungen wir es veröffentlichen. "Scientific Use" ist also nur ein Verlegenheitsbegriff. (Wenn auch hoffentlich nicht völlig unpassend.) Man könnte natürlich auch bis zur Klärung schreiben, dass gar nichts genutzt werden darf. --Martin Braun 11:07, 3 March 2011 (CET)
    • Was mir wichtig erscheint: 1) der Inhalt der Seite ist wissenschaftlichen Inhalts und Form 2) die Benutzung richtet sich an (sprach-)wissenschaftlich interessierte Menschen 3) Beiträge sind nur von ausgewählten Fachkräften erwünscht 4) die Weiterverarbeitung der Inhalte soll nur in einem wissenschaftlichen Rahmen erfolgen, die zur Verfügung gestellten Daten (Text und Bilder) sind rein zum wissenschaftlichen Gebrauch gedacht und unterliegen dem Copyright der jeweiligen Autoren -> darauf aufbauend sollten wir die rechtliche Lage irgendwie schildern (klar ausweisen: wer ist Urheber, wie darf der Inhalt benutzt werden), und wir sollten dies im Rahmen der CC-Lizenz tun (so wie ich das verstanden habe, sind wir nur verpflichtet die Inhalte darunter zu stellen, und wenn wir wollen auch unter die GNU Lizenz. Da müsste man noch drüber reden...) --Michela Vignoli 14:18, 3 March 2011 (CET)
    • Außerdem ist das Projekt nicht auf (finanziellen) Gewinn ausgerichtet. (Auch wenn wir für die Arbeit bezahlt werden.) --Martin Braun 17:14, 3 March 2011 (CET)
    • Das ist schon so, und das können wir auch dazuschreiben. Doch ob gewinnorientiert oder nicht macht urheberrechtlich gesehen keinen wesentlichen Unterschied: wir machen kopiergeschützte Bilder öffentlich zugänglich, und dadurch könnten die Urheber bzw. die Verlage finanziellen Schaden nehmen (da man die Bücher nicht mehr kaufen bzw. ausleihen muss, um diese einzusehen). Und das ist urheberrechtlich gesehen ein Problem. Die saubere Lösung wäre, bei den Verlagen bzw. Urhebern nach dem Vebreitungsrecht und der Autorisation zu fragen, die Bilder unter die CC-Lizenz zu stellen. Alles andere bleibt direkt gesagt illegal. Das Schlimmste was passieren kann ist, dass man uns verbietet, die Bilder online zu stellen, und falls wer Anklage erhebt könnte dies zu Sanktionen führen. Wir müssen halt entscheiden, was wir für ein Risiko eingehen wollen (und das muss David entscheiden). Ich persönlich finde, dass die Bilder ein wichtiger Beitrag sind. Und ich fände es auch besser, wenigstens bei den Urhebern/Copyright Inhabern nachzufragen - auch wenn wir riskieren, dass wir dann einiges doch nicht hochladen dürfen. --Michela Vignoli 10:44, 4 March 2011 (CET)
      • Was mir grad einfällt, wir könnten die Bilder, die kopiergeschützt sind, zwar hochladen, aber nur für die Mitglieder bei Lex Lep einsehbar machen. Ginge das, Martin? Weil dann werden sie von uns zwar veröffentlicht, können jedoch nur von den von uns autorisierten Menschen (d.h. Fachkollegen) eingesehen werden. Die Problematik der Urheberrechte wäre damit zwar nicht gelöst, aber wir hätten dann wenigstens die Kontrolle, wer auf die Bilder zugreifen kann und wer nicht. Und das könnte für die Copyright-Inhaber vielleicht auch ein Punkt sein, uns das Verbreitungsrecht zu erteilen. Und ob das gegen die Media Wiki Moral verstößt müsste man halt auch abklären. --Michela Vignoli 10:52, 4 March 2011 (CET)