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Ziele des Universitätslehrganges:
 
Die spezifische kirchenrechtliche Ausbildung von Juristen, die unmittelbar oder mittelbar mit Fragen des kirchlichen Dienstes befasst sind (in Diensten der Katholischen Kirche stehende Personen; staatliche Bedienstete, die aufgrund ihrer Beschäftigung mit der Befassung kirchenrechtlicher Fragen betraut sind).
 
Die Fort- und Weiterbildung im kanonischen Recht von am Thema interessierten Juristen in Form einer Vertiefung des an der Wiener Universität vorhandenen Angebots an kirchenrechtlichen Lehrveranstaltungen.
 
Die Fort- und Weiterbildung von Absolventen anderer Studien (insbesondere Theologen und Historiker) die nach Erfüllung der in den Statuten nach § 9 Abs. 2 genannten Voraussetzungen (Nachweis der Absolvierung einer Einführung in die Rechtswissenschaften (mind. 6-st.) und einer Lehrveranstaltung aus Religionsrecht (Staatskirchenrecht, 2-st.) zugelassen werden können.