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Voraussetzungen
- Zugangsberechtigung
Zugangsberechtigt für diesen Lehrgang sind generell nur studienberechtigte Personen (d.h. Studienberechtigungsprüfung, Nostrifikation oder Maturaabschluss), im Besonderen qualifizieren abgeschlossene Ausbildungen als
• Diplomierte Physio-, Ergo-, Sprach-, Musik- und TanztherapeutInnen
• Volks-, Haupt-, Sonderschul- oder AHS-LehrerInnen
• Diplomierte PädagogInnen, PsychologInnen, Sonder- und HeilpädagogInnen SportwissenschafterInnen mit der entsprechenden Spezialisierung
• (Sonder-) KindergartenpädagogInnen
• Behinderten- und SozialpädagogInnen
• staatlich geprüfte SportlehrerInnen
(mit Matura oder Studienberechtigungsprüfung)
- Vorbereitung
Zusätzlich wird ein Basislehrgang in “Konduktiv Mehrfachtherapeutischer Förderung” vorausgesetzt (siehe Basislehrgang).
Ein 3-wöchiges Praktikum muss vor Beginn des ULG in einer vom KFI anerkannten, authentischen Konduktiv Mehrfachtherapeutischen Gruppe absolviert werden.
- Aufnahme
Über die Aufnahme der BewerberInnen entscheiden die wissenschaftliche und die praxisbezogene Leitung gemeinsam.
Die LehrgangsteilnehmerInnen haben die Zulassung zum ULG als außerordentliche Studierende zu beantragen.
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