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Die von der Institutskonferenz in der Sitzung vom
20.10.1998 einstimmig verabschiedete Institutsbeschreibung des Institutes
für Moraltheologie umschreibt die Aufgaben, die das Institut im
Rahmen der Katholisch-Theologischen Fakultät und im Gesamtverband
der Universität Wien wahrzunehmen hat (1.), sowie die dazu nötigen
Rahmenbedingungen (2.).
Präambel
Das Institut für Moraltheologie (Institute of Moral
Theology) hat die Aufgabe, die Moraltheologie als eigenständiges
Fach im theologischen Fächerkanon zu vertreten (vgl. Zweites Vatikanisches
Konzil, Optatam totius 16). Nach aktuellem wissenschafts theoretischen
Diskussionsstand versteht sich die Moraltheologie als Integrationswissenschaft,
die Erkenntnisse sowohl der biblischen und systematischen Theologie,
als auch der Philosophie sowie der Natur-, Human- und Sozialwissenschaften
auf spezifische Art und Weise aufzunehmen hat, um Orientierung für
die sittliche Praxis zu geben.
1. Inhaltliche
Standortbestimmung
1.1. Moraltheologie als wissenschaftliches
Fach
Moraltheologie
knüpft an die Erfahrung der sittlichen Vernunft an und versucht
diese aus theologischer Perspektive aufzuschließen. Sie bedient
sich Methoden der Theologie und der Philosophie um im Hinblick auf
aktuelle ethische Probleme zu normativen Aussagen für die sittliche
Praxis zu kommen und diese rational zu begründen.
Moraltheologie umfaßt dabei verschiedene Themenbereiche, die jeweils
der Fundamentalmoral oder der speziellen Moral zugeordnet sind.
Die Fundamentalmoral behandelt die ethischen
Grundlagenfragen subjektiver und objektiver Art, insbesondere
- Quellen und Methoden der Moraltheologie;
- biblische und theologiegeschichtliche Grundlagen;
- Verhältnisbestimmung von Moral und Recht;
- Norm- und Handlungstheorie;
- Gewissensproblematik;
- Schuld und Sünde.
Die spezielle Moraltheologie widmet sich
der Konkretion der moraltheologischen Grundlagen im Hinblick auf die
verschiedenen Lebensbereiche mit ihren jeweiligen ethischen Herausforderungen.
Insbesondere hat sich die Moraltheologie heute folgenden Fragekreisen
zu widmen:
- ethische Gestaltung der christlichen Gottesbeziehung,
v.a. theologische Tugenden;
- Verantwortung um das menschliche Leben, v.a. an
seinem Beginn und seinem Ende;
- Verantwortung um das nichtmenschliche Leben, d.h.
ökologische Ethik;
- die ethische Gestaltung der Lebensformen: v.a.
Sexualität, Ehe, Familie;
- Ethik der Kommunikation, inkl. (Massen-)Medien.
Moraltheologie als theologische Wissenschaft
erhellt die ethische Herausforderung, d.h. die Gestaltungsfähigkeit
und die Gestaltungsbedürftigkeit menschlicher Wirklichkeiten, aus
theologischer Perspektive.
"Moraltheologie ist umgewandte Dogmatik. Sie nimmt unmittelbar
Maß an der anthropologischen Relevanz des Glaubens." (Klaus Demmer)
Auf dieser Basis kommt der Interpretation und konstruktiven Weiterführung
von Texten der theologischen Tradition und des Lehramtes der katholischen
Kirche besondere Bedeutung zu.
- Moraltheologie als normative Wissenschaft
stellt sich der Aufgabe, die faktisch gelebte Moral (Ethos) methodisch-systematisch
zu analysieren, auf der Basis dieser Analyse positive Entwicklungen
zu bestärken und negative Entwicklungen zu kritisieren, sowie
Alternativen und Weiterführungen zu entwickeln.
- Moraltheologie als Integrationswissenschaft
strebt angesichts der Pluralität menschlicher Wirklichkeit danach,
den universalen Anspruch ihrer Aussagen kommunikativ zu erschließen.
Die Kompetenz menschlicher Freiheit und Vernunft dient ihr als
Schlüssel zur Erarbeitung ethisch-normativer Aussagen in einem
offenen System.
- Moraltheologie als interdisziplinäre Wissenschaft
bedarf zur Erfüllung dieser Aufgabe der ständigen konstruktiven
Auseinandersetzung mit Natur-, Human- und Sozialwissenschaften
sowie der Philosophie und Rechtswissenschaft.
Traditionellerweise beinhaltet das Fach Moraltheologie
auch die spirituelle Theologie. Das ist insofern sinnvoll,
als die Moraltheologie die (christliche) Lebenspraxis zum Gegenstand
hat, und spirituelle Theologie eben diese christliche Lebenspraxis
als Glaubenspraxis vorstellt. Unbeschadet der derzeitigen, von persönlichen
Forschungsschwerpunkten herzuleitenden Fächeraufteilung, die die
spirituelle Theologie am Institut für Dogmatik ansiedelt, wird an
der Sinnhaftigkeit dieser traditionellen Zuordnung grundsätzlich
festgehalten.
Als spezifisch theologisches Fach unterscheidet
sich die Moraltheologie von den Quellen und von der wissenschaftlichen
Zugangsweise her, aber auch in den Themenbereichen, von den übrigen
theologischen Fächern, die sich mit ethischen Fragestellungen befassen,
wie z.B. der christlichen Philosophie und der Sozialethik, und ebenso
von den systematisch-theologischen Disziplinen. Das Fach "katholische
Moraltheologie" ist an keinem anderen Institut der Universität
Wien, geschweige denn an anderen Wiener Universitäten vertreten.
1.2. Gesellschaftliche
und wissenschaftliche Rahmenbedingungen
Moraltheologie muß, um ihre Aufgabe wahrnehmen zu
können, "am Puls der Zeit" stehen, d.h. im Diskurs mit
aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen. Sie steht daher von
ihrer eigentlichen Aufgabe her in einem stetigen wechselseitigen
Dialog mit der Philosophie und der systematischen Theologie. Zugleich
hat sie die Aufgabe der integrativen Berücksichtigung der Natur-,
Human-, und Sozialwissenschaften. Auf dieser Basis nimmt sie ihre
gesellschaftliche Aufgabe auch im Dialog mit diesen Wissenschaften
sowie der Rechtswissenschaft wahr.
1.2.1. Gesellschaftliche Relevanz
der Moraltheologie
Von besonderer Aktualität und Dringlichkeit sind folgende
Aufgaben, die das Institut wahrzunehmen hat:
- Ethische Begleitung der Entwicklung neuer Technologien
durch Risikofolgenabschätzung, besonders im medizinischen Bereich
und am Sektor der Biotechnologie.
- Auseinandersetzung mit der ethischen Relevanz
gesellschaftlicher Entwicklungen, z.B. im Partnerschafts- und
Sexualverhalten, im Kommunikationsverhalten, in der Geschlechterproblematik,
etc.
- Vorbereitende und begleitende wissenschaftliche
Tätigkeit für den österreichischen Nationalrat, für den Europarat
und die Europäische Union im Bereich der Medizin- und Gentechnikgesetzgebung.
1.2.2. Schwerpunktsetzungen des Institutes
In Berücksichtigung des im Leitbild der Katholisch-Theologischen
Fakultät festgelegten Schwerpunktes der gesellschaftlichen Relevanz
der Theologie bilden die Probleme der Vermittelbarkeit und die aktuelle
Vermittlung ethischer Inhalte im gesellschaftlichen Diskurs wesentliche
Momente der Institutsarbeit. Dementsprechend setzt sich das Institut
folgende Schwerpunkte.
In der Forschung werden im Bereich aktueller
ethischer Fragestellungen Kooperationen mit anderen universitären
und außeruniversitären Einrichtungen gepflogen, nicht zuletzt auch
in ökumenischer Ausrichtung.
Zur gesellschaftlichen
Vermittlungsaufgabe der Forschung zählen interdisziplinäre Zusammenarbeit
in virulenten Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Diskurses,
insbesondere:
In der Lehre werden als Pflichtveranstaltungen
angeboten:
- Fundamentalmoral:
Fachtheologie / selbständige Religionspädagogik: 4 Wochenstunden
kombinierte Religionspädagogik:
2 Wochenstunden
- Spezielle Moral:
Fachtheologie / selbständige Religionspädagogik: 8 Wochenstunden
kombinierte Religionspädagogik:
4 Wochenstunden
sowie:
- Spezialvorlesungen zu obgenannten Bereichen, die
je nach Charakter der Lehrveranstaltung auch Teile des Pflichtcurriculums
abdecken können;
- Seminare;
- Privatissima für DiplomandInnen, DissertandInnen
und HabilitandInnen.
1.2.3. Kooperation mit anderen universitären Einrichtungen
Das Institut nimmt seine Aufgaben innerhalb der Universität
Wien in Kooperation mit folgenden Fakultäten und Instituten wahr:
- Rechtswissenschaft;
- Bio-Technologie und Humanbiologie;
- Ethik und Recht in der Medizin;
- Zusammenarbeit mit diversen Instituten und Institutionen
im Rahmen der Frauen- und Geschlechterforschung.
1.2.4. Kooperation mit außeruniversitären Einrichtungen
- Konzeption und Durchführung des Pflichtfachs Ethik
an der Akademie für Fortbildungen und Sonderausbildungen am AKH
Wien;
- Projektzusammenarbeit mit der Katholischen
Sozialakademie Östereichs und der Dreikönigsaktion der Katholischen
Jungschar Österreichs;
- Mitarbeit im kirchlichen Bildungsbereich, insbesondere
Dozententätigkeit bei den Theologischen Kursen der Erzdiözese
Wien und der österreichischen Bischofskonferenz.
1.2.5. Kooperationen im internationalen Bereich
2.
Organisationsstruktur
Der integrative Charakters der Moraltheologie macht
Kooperationen mit anderen Instituten – auch solchen außerhalb der
theologischen Fakultäten – notwendig. Strukturen und Personalausstattung
haben den daraus sich ergebenden Anforderungen zu entsprechen.
Da für den heutigen ethischen Diskurs ein hohes Maß
an Sachkompetenz – auch in nichttheologischen Wissenschaften – erforderlich
ist, die sich nur durch ausreichend tiefes Eindringen in die jeweiligen
Problemfelder erwerben läßt, ist sicherzustellen, daß dem wissenschaftlichen
Personal ausreichende Zeit für die Forschung in diesen komplexen
Themenbereichen zur Verfügung steht.
Aufgrund des integrativen Charakters der Moraltheologie
besteht die Notwendigkeit, als eigenständiges Institut arbeiten
zu können und die inhaltlich und methodisch sinnvollen und notwendigen
Kooperationen jeweils frei zu suchen. Eine Zusammenlegung des Institutes
mit einem anderen theologischen Fach hätte eine unzulässige Einseitigkeit
zur Folge, und ist deshalb als nicht sachgerecht abzulehnen. Das
Institut für Moraltheologie wird daher als eigenständiges Institut
der Katholisch-Theologischen Fakultät errichtet.
Die Abteilung für Ehe- und Familienfragen kann nach
den Bedingungen des UOG 93 nicht weitergeführt werden, bleibt aber
als Forschungsschwerpunkt des Institutes bestehen.
Außeruniversitäre Tätigkeiten des wissenschaftlichen
Personals
Zusammenarbeit im kirchlichen Bereich:
-
Theologische
Kurse, Referententätigkeit etc.;
-
Katholische
Sozialakademie Österreichs;
-
Justitia
et Pax;
-
Katholische
Frauenbewegung und andere Frauengruppen;
- Katholischer Familienverband.
Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit im Rahmen
von:
- Gutachtertätigkeit im Bundeskanzleramt
- Parlament der Republik Österreich
- Mitglied des Gentechnikausschusses als Sachverständiger, sowie
Vorträge bei parlamentarischen Enquetekommissionen.
- Europarat - Auftrag zur Ausarbeitung
eines Dokumentes zu den Menschenrechten Sterbender (Draft-Recommandation)
angesichts der neu aufgeflammten Euthanasiedebatte.
- Europäische Union - Vertretung
der Republik Österreich beim ersten Treffen der Vorsitzenden der
nationalen Ethikkomitees der EU.
- Ethik-Kommissionen - Ständiges
Mitglied bei der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät im
AKH sowie fallweise Mitarbeit in Ethikkommissionen zur Erstellung
von Gesetzestexten.
- Fonds zur Förderung wissenschaftlicher
Arbeit, Forschungsfonds der Nationalbank, Gutachtertätigkeit,
etc.
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