Leitbild des Institutes

 

Die von der Institutskonferenz in der Sitzung vom 20.10.1998 einstimmig verabschiedete Institutsbeschreibung des Institutes für Moraltheologie umschreibt die Aufgaben, die das Institut im Rahmen der Katholisch-Theologischen Fakultät und im Gesamtverband der Universität Wien wahrzunehmen hat (1.), sowie die dazu nötigen Rahmenbedingungen (2.).

Präambel

Das Institut für Moraltheologie (Institute of Moral Theology) hat die Aufgabe, die Moraltheologie als eigenständiges Fach im theologischen Fächerkanon zu vertreten (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Optatam totius 16). Nach aktuellem wissenschafts­ theoretischen Diskussionsstand versteht sich die Moraltheologie als Integrationswissenschaft, die Erkenntnisse sowohl der biblischen und systematischen Theologie, als auch der Philosophie sowie der Natur-, Human- und Sozialwissenschaften auf spezifische Art und Weise aufzunehmen hat, um Orientierung für die sittliche Praxis zu geben.

1. Inhaltliche Standortbestimmung

1.1. Moraltheologie als wissenschaftliches Fach

Moraltheologie knüpft an die Erfahrung der sittlichen Vernunft an und versucht diese aus theologischer Perspektive aufzuschließen. Sie bedient sich Methoden der Theologie und der Philosophie um im Hinblick auf aktuelle ethische Probleme zu normativen Aussagen für die sittliche Praxis zu kommen und diese rational zu begründen.      
Moraltheologie umfaßt dabei verschiedene Themenbereiche, die jeweils der Fundamentalmoral oder der speziellen Moral zugeordnet sind.

Die Fundamentalmoral behandelt die ethischen Grundlagenfragen subjektiver und objektiver Art, insbesondere
  • Quellen und Methoden der Moraltheologie;
  • biblische und theologiegeschichtliche Grundlagen;
  • Verhältnisbestimmung von Moral und Recht;
  • Norm- und Handlungstheorie;
  • Gewissensproblematik;
  • Schuld und Sünde.
Die spezielle Moraltheologie widmet sich der Konkretion der moraltheologischen Grundlagen im Hinblick auf die verschiedenen Lebensbereiche mit ihren jeweiligen ethischen Herausforderungen. Insbesondere hat sich die Moraltheologie heute folgenden Fragekreisen zu widmen:
  • ethische Gestaltung der christlichen Gottesbeziehung, v.a. theologische Tugenden;
  • Verantwortung um das menschliche Leben, v.a. an seinem Beginn und seinem Ende;
  • Verantwortung um das nichtmenschliche Leben, d.h. ökologische Ethik;
  • die ethische Gestaltung der Lebensformen: v.a. Sexualität, Ehe, Familie;
  • Ethik der Kommunikation, inkl. (Massen-)Medien.
Moraltheologie als theologische Wissenschaft erhellt die ethische Herausforderung, d.h. die Gestaltungsfähigkeit und die Gestaltungsbedürftigkeit menschlicher Wirklichkeiten, aus theologischer Perspektive.
"Moraltheologie ist umgewandte Dogmatik. Sie nimmt unmittelbar Maß an der anthropologischen Relevanz des Glaubens." (Klaus Demmer)
Auf dieser Basis kommt der Interpretation und konstruktiven Weiterführung von Texten der theologischen Tradition und des Lehramtes der katholischen Kirche besondere Bedeutung zu.
  • Moraltheologie als normative Wissenschaft stellt sich der Aufgabe, die faktisch gelebte Moral (Ethos) methodisch-systematisch zu analysieren, auf der Basis dieser Analyse positive Entwicklungen zu bestärken und negative Entwicklungen zu kritisieren, sowie Alternativen und Weiterführungen zu entwickeln.
  • Moraltheologie als Integrationswissenschaft strebt angesichts der Pluralität menschlicher Wirklichkeit danach, den universalen Anspruch ihrer Aussagen kommunikativ zu erschließen. Die Kompetenz menschlicher Freiheit und Vernunft dient ihr als Schlüssel zur Erarbeitung ethisch-normativer Aussagen in einem offenen System.
  • Moraltheologie als interdisziplinäre Wissenschaft bedarf zur Erfüllung dieser Aufgabe der ständigen konstruktiven Auseinandersetzung mit Natur-, Human- und Sozialwissenschaften sowie der Philosophie und Rechtswissenschaft.

Traditionellerweise beinhaltet das Fach Moraltheologie auch die spirituelle Theologie. Das ist insofern sinnvoll, als die Moraltheologie die (christliche) Lebenspraxis zum Gegenstand hat, und spirituelle Theologie eben diese christliche Lebenspraxis als Glaubenspraxis vorstellt. Unbeschadet der derzeitigen, von persönlichen Forschungsschwerpunkten herzuleitenden Fächeraufteilung, die die spirituelle Theologie am Institut für Dogmatik ansiedelt, wird an der Sinnhaftigkeit dieser traditionellen Zuordnung grundsätzlich festgehalten.

Als spezifisch theologisches Fach unterscheidet sich die Moraltheologie von den Quellen und von der wissenschaftlichen Zugangsweise her, aber auch in den Themenbereichen, von den übrigen theologischen Fächern, die sich mit ethischen Fragestellungen befassen, wie z.B. der christlichen Philosophie und der Sozialethik, und ebenso von den systematisch-theologischen Disziplinen. Das Fach "katholische Moraltheologie" ist an keinem anderen Institut der Universität Wien, geschweige denn an anderen Wiener Universitäten vertreten.

1.2. Gesellschaftliche und wissenschaftliche Rahmenbedingungen

Moraltheologie muß, um ihre Aufgabe wahrnehmen zu können, "am Puls der Zeit" stehen, d.h. im Diskurs mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen. Sie steht daher von ihrer eigentlichen Aufgabe her in einem stetigen wechselseitigen Dialog mit der Philosophie und der systematischen Theologie. Zugleich hat sie die Aufgabe der integrativen Berücksichtigung der Natur-, Human-, und Sozialwissenschaften. Auf dieser Basis nimmt sie ihre gesellschaftliche Aufgabe auch im Dialog mit diesen Wissenschaften sowie der Rechtswissenschaft wahr.

1.2.1. Gesellschaftliche Relevanz der Moraltheologie

Von besonderer Aktualität und Dringlichkeit sind folgende Aufgaben, die das Institut wahrzunehmen hat:

  • Ethische Begleitung der Entwicklung neuer Technologien durch Risikofolgenabschätzung, besonders im medizinischen Bereich und am Sektor der Biotechnologie.
  • Auseinandersetzung mit der ethischen Relevanz gesellschaftlicher Entwicklungen, z.B. im Partnerschafts- und Sexualverhalten, im Kommunikationsverhalten, in der Geschlechterproblematik, etc.
  • Vorbereitende und begleitende wissenschaftliche Tätigkeit für den österreichischen Nationalrat, für den Europarat und die Europäische Union im Bereich der Medizin- und Gentechnikgesetzgebung.

1.2.2. Schwerpunktsetzungen des Institutes

In Berücksichtigung des im Leitbild der Katholisch-Theologischen Fakultät festgelegten Schwerpunktes der gesellschaftlichen Relevanz der Theologie bilden die Probleme der Vermittelbarkeit und die aktuelle Vermittlung ethischer Inhalte im gesellschaftlichen Diskurs wesentliche Momente der Institutsarbeit. Dementsprechend setzt sich das Institut folgende Schwerpunkte.

In der Forschung werden im Bereich aktueller ethischer Fragestellungen Kooperationen mit anderen universitären und außeruniversitären Einrichtungen gepflogen, nicht zuletzt auch in ökumenischer Ausrichtung.

Zur gesellschaftlichen Vermittlungsaufgabe der Forschung zählen interdisziplinäre Zusammenarbeit in virulenten Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Diskurses, insbesondere: 

  • Gesundheit, Leben und Umwelt
  • Technologiefolgenabschätzung 

  • mediale Kommunikation           

  • Ehe und Familie
  • Gender-Fragen
In der Lehre werden als Pflichtveranstaltungen angeboten:
  • Fundamentalmoral:
    Fachtheologie / selbständige Religionspädagogik: 4 Wochenstunden
    kombinierte Religionspädagogik:                            2 Wochenstunden
  • Spezielle Moral:
    Fachtheologie / selbständige Religionspädagogik: 8 Wochenstunden
    kombinierte Religionspädagogik:                            4 Wochenstunden
sowie:
  • Spezialvorlesungen zu obgenannten Bereichen, die je nach Charakter der Lehrveranstaltung auch Teile des Pflichtcurriculums abdecken können;
  • Seminare;
  • Privatissima für DiplomandInnen, DissertandInnen und HabilitandInnen.

1.2.3. Kooperation mit anderen universitären Einrichtungen

Das Institut nimmt seine Aufgaben innerhalb der Universität Wien in Kooperation mit folgenden Fakultäten und Instituten wahr:

  • Rechtswissenschaft;
  • Bio-Technologie und Humanbiologie;
  • Ethik und Recht in der Medizin;
  • Zusammenarbeit mit diversen Instituten und Institutionen im Rahmen der Frauen- und Geschlechterforschung.
1.2.4. Kooperation mit außeruniversitären Einrichtungen
  • Konzeption und Durchführung des Pflichtfachs Ethik an der Akademie für Fortbildungen und Sonderausbildungen am AKH Wien;
  • Projektzusammenarbeit mit der Katholischen Sozialakademie Östereichs und der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar Österreichs;
  • Mitarbeit im kirchlichen Bildungsbereich, insbesondere Dozententätigkeit bei den Theologischen Kursen der Erzdiözese Wien und der österreichischen Bischofskonferenz.

1.2.5. Kooperationen im internationalen Bereich

2. Organisationsstruktur

Der integrative Charakters der Moraltheologie macht Kooperationen mit anderen Instituten – auch solchen außerhalb der theologischen Fakultäten – notwendig. Strukturen und Personalausstattung haben den daraus sich ergebenden Anforderungen zu entsprechen.

Da für den heutigen ethischen Diskurs ein hohes Maß an Sachkompetenz – auch in nichttheologischen Wissenschaften – erforderlich ist, die sich nur durch ausreichend tiefes Eindringen in die jeweiligen Problemfelder erwerben läßt, ist sicherzustellen, daß dem wissenschaftlichen Personal ausreichende Zeit für die Forschung in diesen komplexen Themenbereichen zur Verfügung steht.

Aufgrund des integrativen Charakters der Moraltheologie besteht die Notwendigkeit, als eigenständiges Institut arbeiten zu können und die inhaltlich und methodisch sinnvollen und notwendigen Kooperationen jeweils frei zu suchen. Eine Zusammenlegung des Institutes mit einem anderen theologischen Fach hätte eine unzulässige Einseitigkeit zur Folge, und ist deshalb als nicht sachgerecht abzulehnen. Das Institut für Moraltheologie wird daher als eigenständiges Institut der Katholisch-Theologischen Fakultät errichtet.

Die Abteilung für Ehe- und Familienfragen kann nach den Bedingungen des UOG 93 nicht weitergeführt werden, bleibt aber als Forschungsschwerpunkt des Institutes bestehen.

Außeruniversitäre Tätigkeiten des wissenschaftlichen Personals

Zusammenarbeit im kirchlichen Bereich:

  • Theologische Kurse, Referententätigkeit etc.;     

  • Katholische Sozialakademie Österreichs;    

  • Justitia et Pax;           

  • Katholische Frauenbewegung und andere Frauengruppen;           

  • Katholischer Familienverband.

Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit im Rahmen von:

  • Gutachtertätigkeit im Bundeskanzleramt
  • Parlament der Republik Österreich - Mitglied des Gentechnikausschusses als Sachverständiger, sowie Vorträge bei parlamentarischen Enquetekommissionen.
  • Europarat - Auftrag zur Ausarbeitung eines Dokumentes zu den Menschenrechten Sterbender (Draft-Recommandation) angesichts der neu aufgeflammten Euthanasiedebatte.
  • Europäische Union - Vertretung der Republik Österreich beim ersten Treffen der Vorsitzenden der nationalen Ethikkomitees der EU.
  • Ethik-Kommissionen - Ständiges Mitglied bei der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät im AKH sowie fallweise Mitarbeit in Ethikkommissionen zur Erstellung von Gesetzestexten.
  • Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Arbeit, Forschungsfonds der Nationalbank, Gutachtertätigkeit, etc.

 

 

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