Körperschaftsnamen
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Der von einer Körperschaft selbstgebrauchte Name wird in primären Quellen, die in der Rangfolge als gleichberechtigt zu betrachten sind, ermittelt. Dazu zählen:
- originalsprachige Eigenveröffentlichungen der Körperschaft (das sind anonyme Werke, die von der Körperschaft erarbeitet oder veranlasst und herausgegeben wurden, vgl. AWB-K01-K04 und AWB-C03-C05 ) oder
- Website der Körperschaft oder
- Normdateien, die den Namen in den originalsprachigen Eigenveröffentlichungen oder auf der Website bestimmt haben.
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Bei internationalen Körperschaften ist der bevorzugte Name die im Deutschen gebräuchliche Form, wenn sie sich fest eingebürgert hat. (Die im Deutschen gebräuchliche Form kann auch eine nicht deutschsprachige Form sein, z. B. eine lateinische bei internationalen Vereinigungen der katholischen Kirche). Die im Deutschen gebräuchliche, fest eingebürgerte Form gilt auch bei Körperschaften des Altertums, Religionsgemeinschaften und ihren Vertretungskörperschaften sowie Orden als bevorzugter Name. Deshalb gilt:
- Zur Bestimmung des bevorzugten Namens in der im Deutschen gebräuchlichen Form wird für die genannten Typen von Körperschaften zunächst die Brockhaus-Enzyklopädie in ihrer neuesten Fassung herangezogen; danach Fachnachschlagewerke wie LThK, RGG, TRE, Yearb. oder weitere deutschsprachige Fachnachschlagewerke. Ist eine Körperschaft in der Brockhaus-Enzyklopädie bzw. in den genannten Fachnachschlagewerken verzeichnet, so entspricht der Haupteintrag (nicht die Verweisungseinträge) dem bevorzugten Namen.
- Fehlt ein Eintrag im Brockhaus (bzw. in den genannten Fachnachschlagewerken), wird geprüft, ob eine Webseite der Körperschaft in Deutsch vorhanden ist und/oder Eigenveröffentlichungen (s. o.) in Deutsch vorliegen und somit von einer „eingebürgerten deutschsprachigen Form" ausgegangen werden kann.
- Kann für die Körperschaft keine im Deutschen gebräuchliche Form bestimmt werden, wird der Name gemäß der Sprachreihenfolge erfasst, bevorzugt in Englisch.
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Kann der selbst gebrauchte Name einer Körperschaft nicht festgestellt werden, wird der gebräuchliche Name aus Nachschlagewerken in der festgelegten Rangfolge ermittelt:
- Körperschaften mit gebräuchlichem deutschen Namen
- B 2006, B 1996, B 1986, M, B, Schweizer Lex. (für schweizer. Ansetzung), Österr. Lex.
- Fachnachschlagewerke bzw. andere relevante Informationsquellen.
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Körperschaften mit gebräuchlichem fremdsprachigen Namen
- Originalsprachige Enzyklopädien oder Fachnachschlagewerke bzw. andere relevante Informationsquellen.
- Anderssprachige Enzyklopädien bzw. Fachnachschlagewerke
- Körperschaften mit gebräuchlichem deutschen Namen
Ist weder ein selbst gebrauchter noch ein gebräuchlicher Name zu ermitteln, wird eine Vorlageform als bevorzugter Name gewählt, vorrangig aus Veröffentlichungen der Körperschaft selbst, nachrangig aus Vorlagen über die Körperschaft.
