Bei den beiden Gruppen zur Flucht nach Aegypten (foll. 16v–18r) wird die erste Gruppe (Fuga Domini in Egyptum; fol. 16v) erst durch den Text auf fol. 18r erlaeutert, waehrend der Text vis a vis (fol. 17r) zur folgenden Gruppe (Ingreditur Dominus in Egyptum et ydola corruent) gehört, deren Bild erst auf fol. 17v folgt.

Auf fol. 17v, also unter der zweiten Bildgruppe, vermerkt Ulrich (wohl genau zu dem Zeitpunkt als ihm bei der Herstellung der Fehler auffiel) hec pictura pertinet ad regulam precedentem (also dem voranstehenden Begleittext). Tatsaechlich gehoert das Bild auf fol. 17v und der Text auf fol. 17r zusammen.

Nachdem die Abfolge der Bilder korrekt ist, waren diese wohl zuerst vorhanden und Ulrich hat wohl den Text der inhaltlich verwandten nächstfolgenden Bildgruppe irrtuemlich schon zu frueh eingetragen.

Auf fol. 17r (also an der Stelle an der dem Leser der Fehler zuerst auffaellt) macht ein barocker Hinweis auf die Fehlleistung aufmerksam.

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