ÜBUNGEN

Richtlinien

1) Bei den Übungen herrscht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.

2) Der positive Abschluss des Referates vor Beginn eines Übungsblockes (Drogenauszüge, Peroralia, Analytik) ist Voraussetzung für den Beginn der praktischen Arbeiten in diesem Übungsblock.

3) Bei Nichtbestehen dieses Referates muss dieses unmittelbar vor Beginn des Übungsblockes wiederholt werden.

4) Werden zwei Referate negativ bewertet, sind die gesamten Übungen zu wiederholen.

5) Aufgrund des immanenten Prüfungscharakters der Lehrveranstaltung ergibt sich die Übungsnote aus Referatsnoten und praktischer Mitarbeit.