“Une machine merveilleuse” de police dans la monarchie des Habsbourg dans les années 1770 et 1780

Anton Tantner macht auf einen Aufsatz von Pavel Himl aufmerksam:

Himl, Pavel: “Une machine merveilleuse” de police dans la monarchie des Habsbourg dans les années 1770 et 1780, in: Das Achtzehnte Jahrhundert und Österreich. Jahrbuch der Österreichischen Gesellschaft zur Erforschung des Achtzehnten Jahrhunderts, 25.2010, S. 305 – 317. (=Lebeau, Christine/Schmale, Wolfgang (Hg.): Images en capitale: Vienne, fin XVIIe – début XIXe siècles / A Capital City And Its Images: Vienna in an 18th-Century Perspective / Bilder der Stadt: Wien – das lange 18. Jahrhundert. Bochum: Dieter Winkler, 2011).

Online ist nur eine leicht adaptierte Version: http://irhis.recherche.univ-lille3.fr/dossierPDF/CIRSAP-Textes/Himl.pdf

via http://adresscomptoir.twoday.net/stories/41784570/

Rez. zu Härter/Stolleis: Repertorium 10/4

Karl Härter / Michael Stolleis (Hgg.): Repertorium der Policeyordnung der Frühen Neuzeit. Band 10: Reichsstädte 4: Speyer, Wetzlar, Worms, Frankfurt /M.: Vittorio Klostermann 2010, ISBN 978-3-465-04103-0
Rezensiert von: Helga Schnabel-Schüle

Rez. zu Schieber, Normdurchsetzung

Sigrid Schieber, Normdurchsetzung im frühneuzeitlichen Wetzlar. Herrschaftspraxis zwischen Rat, Bürgerschaft und Reichskammergericht (= Studien zu Policey und Policeywissenschaft). Klostermann, Frankfurt/Main 2008. 392 S. (Thomas Simon), in: ZNR 33 (2011) S. 104–105.

HSOZKULT-Rezension zu: A. Iseli, “Gute Policey”

zu finden unter:

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezbuecher&id=14038

Verschwender und Geisteskranke im frühneuzeitlichen Territorialstaat

Ludwig Griebl: Die Behandlung von Verschwendern und Geisteskranken im frühneuzeitlichen Territorialstaat (1495–1806)
Eine Darstellung der privatrechtlichen und policeylichen Maßnahmen im Kurfürstentum Mainz und Herzogtum Württemberg (= Rechtsgeschichtliche Studien 40), Hamburg 2010, 328 Seiten

ISBN 978-3-8300-5266-1

Von der Verlagswebsite:

Das vorherrschende Bild von der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene während der frühen Neuzeit stellt sehr einseitig auf das vom römischen Recht beeinflusste Vormundschaftsrecht ab. Während dies wohl zumindest für die Theorie des gemeinen Rechts zutreffend ist, sah die Praxis dagegen deutlich vielgestaltiger aus. Denn neben den traditionellen oder reformationsrechtlichen Regelungen waren zu bevormundende Erwachsene – und hier insbesondere Verschwender und Geisteskranke – mitunter auch einer von ordnungs- oder policeyrechtlichen Interessen geprägten Gesetzgebung der jeweiligen Territorialstaaten und Obrigkeiten unterworfen. So war in der Praxis hier nicht selten der Anwendungsbereich mehrerer ganz unterschiedlicher Regelungskomplexe eröffnet.

Der Verfasser stellt zunächst in einem Überblick die allgemeinen (gemeinrechtlichen) Grundsätze des Vormundschaftsrechts und der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene dar. Im Anschluss hieran wird beispielhaft anhand des Kurfürstentums Mainz und des Herzogtums Württemberg die rechtliche Gemengelage der einzelnen Regelungen skizziert, denen zu bevormundende Erwachsene in der frühen Neuzeit unterworfen waren. Ausgehend von den Ergebnissen einer qualitativen Fallstudie werden hierbei zunächst die einzelnen Normen zusammen­gestellt, sowie deren Zweck und Inhalt analysiert. Im Weiteren werden anhand einer Reihe praktischer Fallbeispiele die konkreten Maßnahmen dargestellt, die bei der Behandlung der betroffenen Personengruppen auch tatsächlich zur Anwendung kamen. Diese reichten von der bloßen Bestellung eines Vormunds über die Anwendung eines abgestuften Maßnahmenkatalogs bis hin zur Zuchthauseinweisung zum Zwecke der Sozialdisziplinierung.

In einer abschließenden Diskussion geht der Verfasser auf die Motive zum Erlass von gegen Verschwender und Geisteskranke gerichteten policeyrechtlichen Bestimmungen und deren Umsetzung ein. Daneben widmet er sich auch der Frage, inwieweit es bei einem Nebeneinander verschiedener Normen/Praktiken zu einer so genannten Anwendungs­konkurrenz gekommen ist und wie diese in der Praxis – zum Teil abhängig von der sozialen und gesellschaftlichen Stellung der Betroffenen – konkret gelöst wurde.

http://www.verlagdrkovac.de/3-8300-5266-9.htm

Bd. 10 des Repertoriums der Policeyordnungen erschienen

Reichsstädte 4: Speyer, Wetzlar, Worms, hg. von Gunter Mahlerwein, Thomas Rölle und Sigrid Schieber.
(Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 251)
Frankfurt am Main 2010. VIII, 755 S.
Kt einzeln € 129.-, im Abonnement € 116.10
ISBN 978-3-465-04103-0

Das Repertorium der Policeyordnungen setzt die Erschließung der reichsstädtischen Gesetzgebung mit einem Band fort, der die Ordnungsgesetzgebung der Städte der Speyer, Worms und Wetzlar enthält. Erschlossen werden damit 5200 Policeygesetze dreier mittlerer Städte des Oberrheinischen Reichskreises, die verfassungs- und sozialgeschichtlich besonders interessant sind: Mit Speyer und Worms werden zwei typische rheinische Städte erfasst, die durch die Nähe zu Frankreich und Handel, aber auch dadurch geprägt sind, dass die jeweiligen Bischofe die Stadtherrschaft verloren hatten, aber das Umland als Landesherren weiter regierten. Wetzlar war dagegen in der Spätzeit durch das Reichskammergericht geprägt, mit den spezifischen Ordnungsproblemen, welche die “Kameralgesellschaft” mit sich brachte. Der vorliegende Band erschließt daher nicht nur reiches normatives Material für die allgemeine Rechts- und Sozialgeschichte, sondern ermöglicht ebenfalls Einblick in charakteristische verfassungsrechtliche Konfliktlagen des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation.

Verlag: http://www.klostermann.de/recht/rec_4103.htm

HSOZKULT-Bericht über Tagung “Reichskreise und Regionen im frühmodernen Europa”

Tobias Riedl berichtete über die Tagung “Reichskreise und Regionen im frühmodernen Europa”:

… Mit KARL HÄRTER (Frankfurt am Main) wendete sich die Tagung wieder den Reichskreisen als Raum zu. Sein Interesse galt dabei insbesondere dem transterritorialen Ordnungs- und Rechtsraum. Seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts nähme eine nähere Bestimmung des Raumes im Alten Reich zu. Eine nicht unerhebliche Position besetzten dabei die Reichskreise sowie die frühneuzeitliche Policey-Gesetzgebung. Härter exemplifizierte seine These an den Entwicklungen der Vorderen Reichskreise anhand vier zentraler Bereiche: 1. Ordnungsgesetzgebung zu Themen der öffentlichen Sicherheit, 2. Sichheitspoliceyliche Maßnahmen und Institutionen, beispielsweise „Zigeunertafeln“, 3. Gerichts- und Entscheidungspraxis exemplarischer Kreisstände sowie 4. Strafmaßnahmen wie Ausweisung oder Brandmarkung. Abschließend ließ sich ein Modell überlagernder Rechtsräume mit langfristiger Bedeutung festmachen. …

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=3294

Schennach, Gesetz und Herrschaft erschienen

Martin P. Schennach:
Gesetz und Herrschaft. Die Entstehung des Gesetzgebungsstaates am Beispiel Tirols
(= Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 28)
Köln 2010, XIV, 985 S.

23 x 15.5 cm, Gb.
Preis: € 98.00 [D]  |   € 100.80 [A]
ISBN 978-3-412-20635-2

Die Studie unternimmt am Beispiel Tirols für ein bestimmtes Territorium die umfassende Analyse der legislativen Tätigkeit am Übergang vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit Dazu wertet sie nicht nur mehr als 900 Gesetzestexte vom 13. bis zum 17. Jahrhundert aus, sondern trifft anhand des reichhaltigen Archivmaterials zudem detaillierte Aussagen über den Gesetzgebungsprozess von den Mechanismen zur Feststellung eines normativen Regelungsbedarfs bis hin zur Kundmachung. Die der legislativen Tätigkeit zugrunde liegenden Ordnungsprinzipien und Leitkategorien (z.B. Grenzen des landesfürstlichen Gesetzgebungsrechts, Bedeutung von Rechtstransfer und Subsidiaritätsprinzip etc.) werden ebenfalls herausgearbeitet.

Inhaltsverzeichnis:
http://www.boehlau.at/download/162486/978-3-412-20635-2_Inhalt.pdf

Verlag: http://www.boehlau.at/978-3-412-20635-2.html

Lex politica dei, das ist Gottes Policey Ordnung

Ragueau, François: Lex politica dei, das ist Gottes Policey Ordnung

Francofurtum 1597 [VD16 R 119]Persistente Identifier (Werk): urn:nbn:de:bvb:12-bsb00017835-8Persistente Identifier (Seite): http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0001/bsb00017835/image_1

Gülich und Bergische Policey-Ordnung

Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ..

Düsseldorf : Johann Christian Schleuter, 1696

Anjetzo auffs new auß gnädigstem Befelch deß … Johan Wilhelms, Pfaltzgraffen bey Rhein … mit Zusatz etlicher hiebevon außgegangner Edicten und Befelch-Schrifften verm. und sambt angehengten Brüchten Ordnungen in Truck gebracht, mit 2 Reg
Online-Ausg. [Online-Ausg.] Düsseldorf : Universitäts- und Landesbibliothek, 2010
Umfang [3] Bl., 101 S., [8] Bl. ; 2-o
URN urn:nbn:de:hbz:061:1-15440

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-15440