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Statuten
Art. 8
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Art. 8Alle Mitglieder haben das aktive Wahlrecht sowie das Stimmrecht in der Generalversammlung und können sämtliche Einrichtungen der Gesellschaft in Anspruch nehmen. Das passive Wahlrecht für den Rat haben die ordentlichen Mitglieder, für das Sekretariat ordentliche und assoziierte Mitglieder.
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