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Mitgliedschaft
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MitgliedschaftFachleute des Ostkirchenrechts und des die Ostkirchen betreffenden Staatskirchenrechts können ordentliche Mitglieder der Gesellschaft werden. Für Interessenten an den genannten Fachbereichen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, assoziiertes Mitglied zu werden. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Rat. |