Österreichische Gesellschaft für Kirchenrecht

Donnerstag, 24. 5. 2012, 19.00 c.t.
Dachgeschoß des Juridicums, I., Schottenbastei 10-16

Univ.-Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Göttingen

Religiöse Vielfalt und religionsrechtliche Diversität als Topoi in der Rechtssprechung des EGMR

Der EGMR steht in seiner Rechtsprechung in rebus religionis vor einer doppelten Herausforderung: der der forcierten religiösen Pluralität und der einer Vielzahl sehr unterschiedlicher religionsrechtlicher Ordnungen in den Unterzeichnerstaaten. Kritiker des EGMR bemängeln das Fehlen einer konsistenten Pluralismustheorie. Ein näherer Blick zeigt hingegen, dass der EGMR im Grundsatz einen sinnvollen Umgang mit dem doppelten Diversitätsproblem an den Tag legt. Die Balance zwischen menschenrechtlicher Homogenisierung und Achtung der rechtskulturellen Vielfalt bleibt jedoch stets prekär, wie an Fallstudien gezeigt werden kann.

© Österreichische Gesellschaft für Kirchenrecht, Webmaster, letzte Änderung: 10. 05. 2012