Kopfgeld für Christen

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Verordnung

Zur Zeit der Christenverfolgenungen bemühte man sich nicht nur durch Strafen, sondern auch durch Be­loh­nungen, Christen ding­fest zu machen. Öffentlich auf­gestellte Ve­rordnungen legten detailliert fest, welches Kopf­geld auf die Anzeige von Christen aus­ge­setzt wurde. Auf der oben ab­ge­bildeten Holztafel aus dem Jahr 1682 ist folgendes zu lesen:

Verordnung

Der christliche Glaube ist seit langem verboten. Wer einen Verdächtigen entdeckt, muss ihn den Be­hörden melden. Als Be­lohnung gibt es
500 Siber­münzen für die An­zeige eines Priesters (bateren),
300 Silbermünzen für die An­zeige eines Mönchs­bruders (iruman),
den gleichen Betrag für einen Re­kon­ver­tierten (tachikaerimono),
100 Silber­münzen für einen Laien.
Auch wenn der An­zei­gende selbst Christ ist, bekommt er 500 Silbermünzen oder den der Anzeige ent­sprechenden Betrag. Wenn jemand aber einen Priester oder Mönch ver­steckt, so wird auch der Vor­steher (nanushi) seines Dorfes, die Nach­bar­schfts­gruppe (goningumi) und die ganze Ver­wandt­schaft bestraft.

Im Jahr Tenna 2 (1682), 5. Monat



切支丹宗門は累年御制禁たり自然不審成もの有之は申出へし御ほうびとして
はてれんの訴人 銀五百枚
いるまんの訴人 銀三百枚
立かへり者の訴人 同断
同宿并宗門の訴人 銀百枚 右之通可被下之たとひ同宿并宗門之内たりといふとも訴人に出る品により銀五百枚可被下之隠置他所よりあらはるゝにおゐては其所之名主并五人組迄一類ともに 可被処厳科者也仍下知如件

天和二年五月日

Quelle: 26 Martyrs Musem, Nagasaki [2010/8]

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