Inquisition unter buddhistischen Vorzeichen
Inquisition bedeutet bekanntlich Nachforschung. Im europäischen Kontext versteht man darunter die Ausforschung von Anhängern ketzerischer Ideen, die nicht dem Dogma der katholischen Kirche entsprachen. In Japan entwickelte sich — ironischerweise nach dem ersten Kontakt mit dem Christentum — ein ähnliches System, das unter dem Begriff terauke seido (terauke seido 寺受制度 — System der Tempel-Bestätigungen ), „System der Tempel-Bestätigungen“, bekannt wurde. Auch dabei ging es um die Ausforschung von nicht Rechtgläubigen, wobei hier aber vor allem Christen gemeint waren. Die Glaubensnachforschungen wurden unter Mithilfe von buddhistischen Tempeln ausgeführt, bestraft wurden die Ungläubigen jedoch — und hier liegt ein großer Unterschied zur europäischen Inquisition — von weltlichen Autoritäten.
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Glaubensüberprüfung
Das System umfasste im Grunde drei Instanzen, nämlich die lokale (dörfliche) Führungsschicht, den örtlichen Tempel und die regionalen Vertreter des Landesverwaltung. Die Familienvorsteher (bzw. die Vorsteher von Nachbarschaftsgruppen, goningumi (goningumi 五人組 — Nachbarschaftsgruppe (wtl. „Fünfergruppe“) )) hatten die Aufgabe, jährlich ein Register ihrer Familienmitglieder anzufertigen, das u.a. Angaben zu Familienstand und Alter aller betreffenden Personen enthielt. Dieses Register musste vom lokalen Tempel bestätigt werden. Die Bestätigung implizierte, dass alle fraglichen Personen Mitglieder der Glaubensgemeinde des Tempels und daher rechtgläubig waren. Daher nannte man die entsprechenden Register auch shūmon aratame chō (shūmon aratame chō 宗門改帳 — Glaubensüberprüfungsregister ), „Glaubensüberprüfungs-Register“. Die vom Tempel bestätigten Register wurde dann den nächsthöheren Verwaltungsbehörden vorgelegt. Um also nicht in den Verdacht ketzerischer Betätigung zu kommen, musste sich jeder Bürger aktiv um die Mitgliedschaft bei einem staatlich anerkannten Tempel bemühen, der ihm dann seine Rechtgläubigkeit bestätigte.

Quelle: EAP (Eurasian Project on Population and Family History) [2010/8]
Dieses System wurde Anfang des siebzehnten Jahrhunderts im Anschluss an die Shimabara Rebellion (1637-38) vom Tokugawa Shogunat eingeführt und war zunächst zur Ausforschung der Christen in Kyushu, dem Hauptverbreitungsgebiet des japanischen Christentums, gedacht. Das Shogunat etablierte zu diesem Zweck eine eigene Behörde (shūmon aratame yaku (shūmon aratame yaku 宗門改役 — frühmoderne Behörde zur Glaubensüberprüfung )) und hielt die Daimyō (Daimyō 大名 — Territorialfürst, Titel des Kriegeradels …mehr ⇒) an, ein gleiches zu tun. Im Laufe der folgenden hundert Jahre breitete sich die Institution über ganz Japan aus, obwohl der eigentliche Anlass, die Christenverfolgung, immer bedeutungsloser wurde. Das System erwies sich jedoch in mehrfacher Hinsicht als nützliches Herrschaftsmittel zur ideologischen und verwaltungstechnischen Kontrolle der Bevölkerung.
Zunächst wurde dadurch jede Person bürokratisch erfasst. Diese Aufgabe erledigten nun aber nicht allein Verwaltungsbeamte, sondern auch buddhistische Tempel. Sie mussten ja ihren Gemeindemitgliedern bestätigen, dass diese ihrer Gemeinde angehörten, und mussten im Fall ungerechtfertigter Bestätigungen mit Sanktionen rechnen. Üblicherweise war die Tempel-Mitgliedschaft durch die Familie vorgegeben, bzw. überhaupt durch die geographische Lage. Man gehörte einfach zum nächst gelegenen Tempel, unabhängig welcher buddhistischen Richtung dieser angehörte. Dieser Tempel setzte dann seinen Stempel unter die entsprechenden Registereinträge, sofern diese vonseiten der einzelnen Mitglieder ordnungsgemäß ausgefüllt waren.
Bürokratisierung des Buddhismus
Die shūmon aratame (shūmon aratame 宗門改 — „Glaubensüberprüfung“; religiöse Kontrolle in der Edo Zeit ) Zertifikate spielten im Alltag der Edo (Edo 江戸 — Sitz der Tokugawa Shogune, 1600–1867 (= Edo-Zeit); heute: Tokyo …mehr ⇒)-Zeit eine ähnliche Rolle wie heute ein Pass oder Personalausweis. Man brauchte sie bei jedem größeren Ortswechsel (das Reisen war ja sehr eingeschränkt), beim Antritt bestimmter Arbeiten, bei der Heirat, usw. Auf diese Weise wurden die buddhistischen Tempel quasi zur untersten Ebene der Landesverwaltung und zwar gleichermaßen für die Zentralverwaltung (Shogunat) als auch die Regionalverwaltung (Daimyat). Buddhistische Tempel nahmen damit zwar weltliche Verwaltungsaufgaben auf sich und waren weltlichen Verwaltungsbeamten untergeordnet, hatten aber auch Nutzen aus dem System. Sie erhielten mehr Macht über ihre Gläubigengemeinden, da diese ja auf ihre shūmon aratame -Bestätigungen angewiesen waren. Manche Tempel ließen sich diese Bestätigungen auch von den Mitgliedern ihrer Gemeinde bezahlen. In jedem Fall verdienten sie aber durch zusätzliche religiöse Dienstleistungen, vor allem Begräbnisse, die nun niemand in der Gemeinde mehr ablehnen konnte. Offizielle Bestimmungen des Shogunats enthalten sogar den Hinweis, dass Gemeindemitglieder, die auf die buddhistischen Sterberiten keinen Wert legen, möglicherweise Christen sind und genauer untersucht werden müssen (Tamamuro 2001, S. 267). Man kam also in der Edo-Zeit um buddhistische Totenriten nicht mehr herum.
Durch dieses System wurde natürlich der Buddhismus als Ganzes stark beeinflusst. Der Gegensatz zwischen erlaubten und häretischen Sekten wurde vertieft. Abgesehen vom Christentum standen auch manche Fraktionen der Nichiren Schule und des Amidismus auf der Liste verbotener Religionen. Sie alle hatten während der Sengoku (sengoku jidai 戦国時代 — Zeit der kämpfenden Länder, 1482–1568 …mehr ⇒)-Zeit (16. Jh.) theokratische Gemeinden gebildet, die im Zuge der Reichseinigung von Oda Nobunaga (Oda Nobunaga 織田信長 — Kriegsfürst, Reichseiniger; 1534–1582 …mehr ⇒) und Toyotomi Hideyoshi (Toyotomi Hideyoshi 豊臣秀吉 — Feldherr, Reichseiniger; 1537–1598 …mehr ⇒) mit brutaler Gewalt bekämpft wurden. Das terauke seido (terauke seido 寺受制度 — System der Tempel-Bestätigungen ) ließ also — und darin liegt ein weiterer Unterschied zur Inquisition — eine gewisse Glaubensvielfalt nach wie vor zu, richtete sich aber umso heftiger gegen religiöse Gruppierungen, deren „fundamentalistischer“ Charakter die staatliche Ordnung in Frage stellten.
Dennoch kam es innerhalb der vom Staat erlaubten und geförderten buddhistischen Richtungen zwangsläufig zu einer Nivellierung. Dies unter anderem aus dem Grund, dass das Shogunat ein Mitspracherecht bei der Festlegung orthodoxer Glaubens- und Praxisformen hatte. Der heute verbreitete sog. „Begräbnis-Buddhismus“ (sōshiki bukkyō (sōshiki bukkyō 葬式仏教 — „Begräbnis-Buddhismus“; Buddhismus, der auf die Abhaltung von Totenriten fokussiert ist …mehr ⇒)), der wie wir gesehen haben über die Sektengrenzen hinweg sehr ähnlich aufgebaut ist, resultiert indirekt aus der besonderen Beachtung der Sterberiten, die vom Shogunat vorgegeben wurde. Die Vergabe von buddhistischen Totennamen (kaimyō (kaimyō 戒名 — buddhistischer Totenname, posthumer Name eines Verstorbenen …mehr ⇒)), wie sie heute in allen Richtungen des japanischen Buddhismus praktiziert wird (s. Kap. Alltag, Bestattung), entstand beispielsweise im Zusammenhang mit dem terauke System, Anfang des achtzehnten Jahrhunderts. Die spezifischen Glaubensinhalte der einzelnen buddhistischen Richtungen wurden dagegen in den Hintergrund gedrängt.
Es nimmt somit nicht weiter Wunder, dass es in der Edo-Zeit zu anti-buddhistischen Ressentiments kam, dass die buddhistischen Mönche als Agenten der Regierung verschrien waren, und dass verschiedene Teile der Gesellschaft nach spirituellen Wegen außerhalb des Buddhismus zu suchen begannen. In der Edo-Zeit bietet die Geschichte des Buddhismus daher nur noch wenige spektakuläre inhaltliche Neuerungen (Ausnahme vielleicht die Reformen der Zen (Zen 禅 — chin. Chan, wtl. Meditation; Zen Buddhismus …mehr ⇒) Sekten). Ideengeschichtlich ist dagegen die Entwicklung des japanischen Konfuzianismus, des Shinto und das Aufkommen der „Neuen Religionen“ in der bakumatsu (bakumatsu 幕末 — Ende des Shōgunats, 1853–1867 …mehr ⇒) Zeit (d.h. in den letzten Jahrzehnten vor 1868) attraktiver. Dennoch hat die Bürokratisierung des Buddhismus in- und außerhalb der japanischen Religonsgeschichte weitreichende Folgen, die nach wie vor nur unzureichend erforscht sind.
Literatur
- Tamamuro Fumio 2001
„Local Society and the Temple-Parishioner Relationship within the Bakufu’s Governance Structure.“ Japanese Journal of Religious Studies 28/3-4, S. 261-292.
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