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Übersicht
Wichtig: Da sich die Regelungen im Sozialbereich laufend ändern, empfehlen wir Euch,
auch die Sozialbroschüre auf der ÖH-WebSite
anzusehen bzw. die jeweils aktuellsten Infos vor Ort (im ÖH-Beratungszentrum am Uni-Campus
bzw. direkt bei der zuständigen Stelle) zu erfragen.
Bekommst Du, wenn Du:
jünger als 26 Jahre bist
jünger als 27 bist und den Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet hast, bzw. bei
Mutterschaft
Prüfungen im Ausmaß von 8 SWS ( Semesterwochenstunden) pro Studienjahr nachweist.
Dafür brauchst du ein eigenes Formular. Der Nachweiszeitraum geht bis zum 31. Oktober des
nächsten Studienjahres. QuereinsteigerInnen (wenn du erst im Sommersemester zu studieren
beginnst) müssen nach den ersten drei Semestern 12 Stunden nachweisen.
innerhalb der Mindesstudiendauer plus ein Toleranzsemester pro Abschnitt bleibst
(d.h. erster Abschnitt max. 4+1 Semester und zweiter Abschnitt max. 6+1 Semester)
das Studium nicht mehr als 2x gewechselt hast, und das innerhalb der ersten 2 Semester!
pro Jahr nicht mehr als einen bestimmten Betrag verdienst. Dieser beläuft sich derzeit
auf 8.725.- Euro. Überschreitest du diesen Betrag, dann musst du die gesamte in diesem Jahr
bezogene Familienbeihilfe zurückzahlen.
Studienbeihilfe oder Stipendium
Bekommst Du, wenn Du:
den entsprechenden Antrag persönlich bei der Studienbeihilfenbehörde gestellt hast
(oder Du diesen über den Postweg einreichst)
wenn du sozial bedürftig bist (Einkommensnachweis der Eltern)
bzw. wenn du mehr als vier Jahre (Vollzeit) gearbeitet hast
einen "günstigen Studienerfolg" nachweist. Hier sind es allerdings 15 SWS
(Semesterwochenstunden) pro Studienjahr
für den ersten Abschnitt maximal 4+1 Semester und für den zweiten Abschnitt maximal 6+1 Semester brauchst.
Falls du dafür länger benötigst, verlierst du den Anspruch auf Studienbeihilfe. Du kannst
aber im zweiten Abschnitt erneut dafür ansuchen, wenn du bis zum Abschluß des ersten
Abschnittes nicht länger als die doppelte Dauer plus ein Semester brauchst. Das wären also
in unserem Fall max. 9 Semester für den ersten Abschnitt. Falls du bis dahin noch nicht
fertig bist, hast du keinen Anspruch mehr.
die Einreichsfristen beachtest (im Wintersemester bis 15. Dezember und im Sommersemester bis 15. Mai)
Dein Einkommen bestimmte Grenzen unterschreitet: die Geringfügigkeitsgrenze pro Monat ist gefallen, dafür gibt es jetzt einen Jahresdurchrechnungszeitraum. Du darfst jetzt pro Jahr
5.814,- Euro verdienen. Diese Grenze erhöht sich, wenn Du ausschließlich unselbständige
Einkünfte beziehst auf 7.195,- Euro. Eine Erhöhung der Jahresgrenze gibt es auch, wenn Du
für eigene Kinder Unterhalt leistest (um mindestens 2.762,- Euro je Kind).
Genauere Auskünfte bekommst Du unter www.stipendium.at
oder telefonisch unter 01/60173.
Anträge fürs Stipendium gibt es bei der Studienbeihilfenbehörde
(Gudrunstraße, 10. Bezirk), auf der Uni und manchmal auch bei uns - allerdings sind diese
meist schnell vergriffen.
Rückerstattung des "Studienbeitrages"
Den sogenannten "Studienbeitrag" kannst du ganz oder teilweise zurückerstattet bekommen,
wenn Du einen günstigen Studienerfolg nachweisen kannst und Deine Eltern bestimmte
Einkommensgrenzen (höher als beim Stipendium) nicht überschreiten. Auch hiefür muss bei
der Studienbeihilfenbehörde ein Antrag gestellt werden. (Link: siehe oben)
Mitversicherung bei den Eltern
Bis 26 (bzw. bis 27 nach abgeleistetem Präsenz- bzw. Zivildienst oder bei Mutterschaft):
automatische Mitversicherung bei den Eltern. Du musst dem Sozialversicherungsträger
nachweisen, dass du dein Studium mit "ernsthaft und zielstrebig" betreibst, wobei es für
die einzelnen Abschnitte verschiedenen Regelungen gibt. Bitte erkundige dich bei deiner
Versicherung.
Studentische Selbstversicherung
Dafür ist die Gebietskrankenkasse des Bundeslandes in dem du wohnst zuständig. Zum
begünstigten Tarif von derzeit 36,21 Euro pro Monat kannst du dich versichern lassen.
Davon trägt das Wissenschaftsministerium die Hälfte. Du zahlst also nur 18,11 Euro.
Voraussetzungen:
- ordentlicher Wohnsitz in A
- die Mindeststudiendauer plus je ein Semester pro Abschnitt plus vier Toleranzsemester
dürfen nicht überschreiten werden
- Du hast noch kein Studium beendet
- Dein Einkommen pro Jahr übersteigt die 5.814.- Euro nicht
- Du hast dein Studium noch nicht öfter als zweimal oder nach dem dritten zugelassenen Semester gewechselt
Freiwillige Selbstversicherung
Wenn keine der oben angeführten Versicherungsmethoden in Frage kommt. Grundvoraussetzung
ist ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich. Du wirst vorerst mit dem Höchstsatz von
259,59 Euro (Stand: 1.1.2002 - ändert sich jährlich) eingestuft. Daher solltest Du gleich
bei Antragstellung zusätzlich einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage stellen.
Der Mindestbeitrag beträgt derzeit 64,86 Euro pro Monat.
Gebührenbefreiung (Telefon und Rundfunk)
Seit 1. Jänner 2001 bekommst Du statt der Befreiuung von der Fernsprechgrundgebühr einen
monatlichen Zuschuss von 13,81 Euro. Mit der Zusage des Zuschusses kannst du bei deiner
Telefongesellschaft (gültig auch für Handys) eine Gutschrift auf deine Rechnung bekommen.
Grundvoraussetzung ist, dass das Haushalts-Nettoeinkommen eine bestimmte Höhe nicht
überschreitet.
Den Antrag auf Befreiuung von der Rundfunkgebühr und auf Zuerkennung der Zuschussleistung
(mit dem dafür vorgesehenen Formular) an die GIS zu schicken.
Formular und Infos unter members.orf.at
Semesterkarte der Wiener Verkehrsbetriebe
Für Studierende gibt es bei den Wiener Verkehrsbetrieben ein Ermäßigung.
Wie hoch diese ist, hängt ab, wo dein Wohnsitz ist und ob du Familienbeihilfe (FB) beziehst.
Bei Hauptwohnsitz in Wien und FB-Bezug kostet die Semesterkarte 46.- Euro, bei Erhalt von FB
und Hauptwohnsitz ausserhalb von Wien 91.- Euro und wenn du keine FB erhältst: 117.- Euro.
Als StudentIn der Uni Wien benötigst du keine Berechtigungskarte mehr. Deine Matrikelnummer
gilt als Kundennummer bei den Wiener Linien - also Ausweis nicht vergessen beim "Öffis"
fahren. Die Semestertickets sind bei allen Vorverkaufsstellen erhältlich.
Wie immer gültig bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Kriegst du FB, dann kannst du mit einem gültigen FB-Bescheid bis vor Beginn des jeweiligen Semesters, in dem das 27. Lebensjahr vollendet wird das Semesterticket verlängern.
Weitere Infos unter www.wienerlinien.at
Vorteilscard der ÖBB
Auch die Österreichischen Bundesbahnen haben "studierendenfreundliche" Tarife.
Es gibt die Möglichkeit eine Vorteilscard "EURO < 26" um ca. 20.- Euro käuflich zu
erwerben.
Und jetzt wirds lustig: Kaufst Du Dir dein Zugticket am Schalter bekommst du eine Ermäßigung
von 45%. Kaufst du die Karte hingegen übers Internet (Kreditkarte oder Bankeinzug erforderlich),
über Dein Handy bzw. am Ticketautomaten, dann beträgt die Ermäßigung immerhin ganze 50%.
Analog dazu gibt es auch die Möglichkeit Dir einen "Bus-Ermäßigungsausweis" austellen zu
lassen, falls du nicht mit der Bahn, sondern mit dem Bus an deinen Studienort reist
(z.B. aus dem Burgenland). Anträge kannst du dann im entsprechenden Reisebüro stellen.
Mehr als zwei Drittel der StudentInnen haben neben dem Studium einen Job.
Einige arbeiten, um ins Berufsleben zu schnuppern, andere müssen Geld verdienen um überhaupt studieren zu können. Sei es, weil sie von den Eltern keine Unterstützung erhalten, Kinder haben oder ähnliches.
Daß es den StudentInnen nicht leicht gemacht wird, wissen wir alle. Arbeitet man
neben dem Studium, wird es noch ein bißchen komplizierter. Einerseits muß man sich gut
organisieren, damit man alles unter einen Hut bringt, andererseits muß man sehr darauf achten gesetzliche Grenzen nicht zu übertreten.
Grundsätzlich sind mit dem Studium eigentlich keine Einkommensgrenzen verbunden.
Erhältst du aber Beihilfen (Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, ...), mußt du auf gewisse
Einkommensgrenzen achten, um die Beihilfen nicht zu verlieren.
Wenn du Familien- oder Studienbeihilfe beziehst, solltest Du darauf achten, daß Du die
Verdienstfreigrenzen nicht überschreitest. Innerhalb eines Jahresdurchrechnungszeitraumes
darfst Du maximal 5.814,- Euro verdienen. Diese Grenze erhöht sich, wenn du ausschließlich unselbständige Einkünfte beziehst auf 7.195,- Euro. Eine Erhöhung der Jahresgrenze gibt es auch, wenn du für eigene Kinder Unterhalt leistest (um mindestens 2.762,- Euro je Kind).
Das waren jetzt nur die wichtigsten Fakten in aller Kürze. Wenn Ihr Euch genauer informieren
wollt, dann wendet Ihr Euch am besten an das Sozialreferat
der ÖH am Uni-Campus. Dort gibt es verschiedene Broschüren und kompetente BeraterInnen, die
sicher die passenden Antworten auf Eure Fragen kennen ...
Das Bundesministerium für Bildung,Wissenschaft und Kultur (BMBWK) hat eine Anwaltschaft für Studierende eingerichtet, an die du dich kostenlos wenden kannst, wenn du Probleme mit allgemeinen Studienangelegenheiten (Rechte und Pflichten einer(s) Studierenden laut UniStG), Studienförderungen und Stipendienangelegenheiten, Familienbeihilfe, Versicherungen (Mitversicherung, studentische Selbstversicherung) und fremdenrechtliche Fragen etc. hast. Weiters hilft er dir auch bei Anträgen zu Berufungen an akademische Behörden, die Stipendienstelle oder das Finanzamt.
Erreichbar ist diese Informations- bzw. Beschwerdestelle entweder über e-mail
studierendenanwaltschaft@bmbwk.gv.at,
oder telefonisch unter 0800 / 311 650 (kostenfrei aus ganz Österreich).
Falls du dich selber mit den Gesetzen (UOG 93, UniStG, UG2000 ...) auseinandersetzen willst,
findest du die Texte auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
http://www.bmbwk.gv.at
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