freie wahlfächer im lehramtsstudium

beim studium eines romanistischen unterrichtsfachs müssen 8 semesterwochenstunden freie wahlfächer, bei kombination zweier romanistischer unterrichtsfächer müssen 16 semesterwochenstunden freie wahlfächer laut den studienplanempfehlungen genau dieser fächer oder auch lehrveranstaltungen in individueller kombination absolviert werden.

  1. absolvierung laut studienplanempfehlung

    laut § 9.5 des gültigen lehramtsstudienplans können entweder weitere 8 bzw. 16 semesterwochenstunden aus dem angebot des studierten unterrichtsfachs bzw. der beiden unterichtsfächer oder einer weiteren romanischen sprache (in diesem fall aufbaukurs 101 + sprachwiss. vo 220 + literaturwiss. vo 320) absolviert werden oder auch lehrveranstaltungen der kommunikationswissenschaft, publizistik, informationstechnologie (unter besonderer berücksichtigung von edv-anwendungen), betriebswirtschaftslehre (unter besonderer berücksichtigung des fremdsprachenangebots), erwachsenenpädagogik und medienpädagogik als block oder auch frei kombiniert im ausmaß der vorgeschriebenen stundenanzahl gewählt werden.

  2. individuelle kombination freier wahlfächer

    wird von den oben angeführten weitreichenden studienplanempfehlungen dennoch abgewichen, so ist ein entsprechender antrag (getrennte antragsformulare für 8 sst. und für 16 sst.) bei der studienprogrammleitung einzureichen, über den wiederum bescheidmäßig entschieden wird. um rechtsunsicherheiten zu vermeiden, dürfen allerdings keine vorausbescheide mehr ausgestellt werden, was für das verfahren bedeutet, dass nur noch bereits absolvierte lehrveranstaltungen in den bescheid genommen werden können.

    verwaltungsschritte:
    1. zusammenstellung der kombination und ausfertigung der antragsformulare in einer der sprechstunden des sachbearbeiters ass.-prof. dr. karl ille.
    2. abgabe der antragsformulare im zentralsekretariat
    3. abholen des bescheids der studienprogrammleitung im zentralsekretariat.

Studienvertretung Romanistik/ig*rom

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