studentische vertretung in der institutsversammlung

in den zeiten vor dem ug 02 war die institutskonferenz eine gesetzlich vorgeschriebene einrichtung an jedem universitätsinstitut, die drittelparitätisch besetzt war. drittelparitätisch heißt: ein drittel universitätsprofessorInnen, ein drittel mittelbau und ein drittel studierende, sowie einE vertreterIn des nichtwissenschaftlichen personals.

mit dem ug 02 wurde die institutskonferenz abgeschafft und ihre kompetenzen einzelpersonen, vor allem dem jeweiligen institutsvorstand (iv), übertragen. dennoch gibt es die möglichkeit, ein den iv unterstützendes gremium einzurichten. momentan existiert eine institutsversammlung, der alle angehörigen des instituts angehören, wobei allerdings keine paritäten und auch keine abstimmungsmodalitäten festgelegt sind. diese institutsversammlung dient vorwiegend auch nicht der entscheidungsfindung, sondern der infoweitergabe (vor allem von oben nach unten) und der meinungsbildung am institut. die entscheidungen werden im allgemeinen monokratisch vom iv, oft nach rücksprache mit einzelpersonen und in kleinen arbeitsgruppen, denen auch wir meist angehören, sowie in den wöchentlich stattfindenden verwaltungssitzungen (iv + administratives personal) getroffen.

Studienvertretung Romanistik/ig*rom

mitgestalten statt kopf hinhalten!