Hallo
Ich hab eine Frage. Und zwar werde ich nächste Woche 20 und fange dieses Semester mit dr Studienberechtigungsprüfung an. Den Antrag kann ich allerdings erst nächste Woche stellen. Und wenn das bewilligt ist, werde ich das wegen der Studienbeihilfe einreichen.
Meine Fragen: Bekomme ich die Studienbeihilfe dann im Nachhinein auch für März?
Wo kann ich mich eventuell beraten lassen, auch was die zu erwartende Höhe der Studienbeihilfe ist?
Und noch eine ganz blöde Frage: Bekommt man die nur für die Semestermonate oder auch in der Vorlesungsfreienzeit?
Ich hab mich eigentlich schon viel informiert, aber verliehr immer wieder den Überblick....
MfG


