kuschelweich_w hat geschrieben:boah hast du Glück... bei mir warn die da immer ur pingelig. Die ham sogar behauptet, dass ich 3mal Studium gewechselt hab, dabei hab ich nur 2mal noch was dazugenommen zu meinem eigentlichen Studium und am Schluss EINmal von Lehramt auf Diplom gewechselt.
Naja, wobei ich erwähnen muss, dass ich auch schon mal Probleme hatte, und zwar wie ich vom Diplomstudienplan auf den Bachelorstudienplan umgestiegen bin. Die haben gemeint, ich hätte keinen Anspruch auf Familienbeihilfe wenn ich mein Studium nach 5 Semestern wechsle, obwohl ich nicht gewechselt habe, sondern nur auf einen anderen Studienplan umgestiegen bin, was ja nicht als Studienwechsel gilt. Erst nachdem ich denen einen Auszug aus dem Gesetzestext zeigte, bekam ich wieder Familienbeihilfe.
Tonks hat geschrieben:zurückzahlen muss man die fbh sowieso nur wenn man zu viel dazu verdient hat.. ansonsten wird sie einfach gestrichen...
Ja, und wenn man nicht ernsthaft studiert hat, sondern nur inskribiert war um Familienbeihilfe zu kassieren, sprich wenn man in einem Semester keine einzige Prüfung gemacht hat.
Morgaine le Fay hat geschrieben:Du hast mich damals aber schon gesehen, oder?![]()
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Schon, aber ich hätte dich so für 25 geschätzt...






ich mein, nix gegen dich Morgaine, aber ich würd dich wohl auf 20 schätzen, nur vom Optischen her 
