Plagiatsfälle an der Universität Wien

Die Überprüfung auf Plagiate erfolgt seit mehreren Jahren sowohl über die BetreuerInnen als auch zusätzlich auf Ebene der Studienprogrammleitungen. Wissenschaftliche Arbeiten, in denen plagiiert wird, werden nicht beurteilt.
Es gibt auch die Möglichkeit für (Selbst-)Anzeigen. An der Universität Wien kam dies in den vergangenen Jahren durchschnittlich ein bis zwei Mal pro Jahr vor. Die Universität Wien prüft sofort und unmittelbar, auch unter Beiziehung von (externen) FachexpertInnen. Sofern sich der Verdacht bestätigt, wird ein Plagiatsprüfungsverfahren eingeleitet.
Seit dem Wintersemester 2005 gab es 28 Verfahren, davon wurden 13 akademische Grade aberkannt.
Begrenzter Handlungsspielraum an österreichischen Universitäten
Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist der Handlungsspielraum der Universität Wien nach dem Aufdecken eines Plagiatsfalls eingeschränkt. In Österreich heißt es für diese Personen lediglich "Zurück an den Start" (neues Thema, neue Arbeit). Studierende können nicht gesperrt oder der Universität verwiesen werden, wie dies in anderen Ländern, zum Beispiel in den USA oder Australien, bereits gehandhabt wird.
Dissertation von Johannes Hahn
Jedem Vorwurf wird nachgegangen, so auch den Vorwürfen zur Arbeit des damaligen Wissenschaftsministers und jetzigen EU-Kommissars Johannes Hahn.
November 2011: Die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) kommt auf Basis dreier externer Gutachten ausländischer ProfessorInnen, die über einschlägige Expertise verfügen und fundierte Kenntnisse über die Natur und Definition eines wissenschaftlichen Plagiats besitzen, zum klaren Schluss, dass es sich bei der Dissertation von Johannes Hahn um kein Plagiat handelt – wie bereits ein Gutachten aus der Universität Zürich im Jahr 2007.
Entsprechend liegt auch kein wissenschaftliches Fehlverhalten vor. Das Gutachten formulierte die Kommission der Agentur für wissenschaftliche Integrität, bestehend aus sechs international renommierten WissenschafterInnen. Vorsitzender der Kommission ist Prof. Peter Weingart (Universität Bielefeld).
Auf Basis des am 3. November 2011 von der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität übermittelten Gutachtens hat die zuständige Studienpräses der Universität Wien, Prof. Brigitte Kopp, entschieden das Verfahren bzgl. des Widerrufs des akademischen Grades nach § 89 UG einzustellen.
zur Stellungnahme der ÖAWI (PDF)
zur Presseaussendung der Universität Wien vom 4. November 2011
April 2011: Ausgelöst durch die Debatten in Deutschland sind auch im Zusammenhang mit der Dissertation von Johannes Hahn neue Vorwürfe laut geworden. Der Standpunkt der Universität Wien war jederzeit klar: Falls der Universität neue Tatsachen bekannt werden, wird – wie in jedem anderen Fall auch – geprüft. Am 18. April wandte sich Brigitte Kopp, Studienpräses der Universität Wien, an die Agentur für wissenschaftliche Integrität und bat um gutachterliche Unterstützung. Die Universität Wien hat sich entschieden, die Arbeit insgesamt überprüfen zu lassen. "Bis zum endgültigen Ergebnis, dem Vorliegen der Gutachten, bitten wir um Verständnis, dass aus rechtlichen Gründen keine Aussagen zum Stand und dem mögliche Ergebnis getroffen werden", so Brigitte Kopp.
März 2011: Nachdem am 8. März 2011 in einem Kurier-Artikel, ohne Wissen und Zustimmung der Universität Wien, der Name des Gutachters publik gemacht worden war, hatte sich die Universität Wien darum bemüht, von allen Parteien die Zustimmung für die Veröffentlichung des Gutachtens zu bekommen. Die Abstimmung mit der Universität Zürich ist erfolgt. Der ehemalige Wissenschaftsminister und heutige EU-Kommissar Hahn hat der zuständigen Studienpräses, Brigitte Kopp, die Zustimmung am 11. März 2011 übermittelt.
Ergebnis der Überprüfung durch die Universität Zürich (PDF)
2007: Vorwürfe gegen Johannes Hahn, damals Bundesminister für Wissenschaft und Forschung. Im Interesse der Objektivität hat die Universität Wien damals eine renommierte ausländische Universität, die Universität Zürich, um Überprüfung gebeten. Alle 2007 wegen Textgleichheiten angezeigten Stellen der Dissertation sind der Prüfung unterzogen worden. Das Ergebnis war: Der Sachverhalt bietet keinen Anlass zur Einleitung eines Plagiatsprüfungsverfahrens. Es wurde keine Betrugsabsicht festgestellt.
Hochschulschriftenserver der Universität Wien





