
Die Überprüfung auf Plagiate erfolgt seit mehreren Jahren sowohl über die BetreuerInnen als auch zusätzlich auf Ebene der Studienprogrammleitungen. Wissenschaftliche Arbeiten, in denen plagiiert wird, werden nicht beurteilt.
Es gibt auch die Möglichkeit für (Selbst-)Anzeigen. An der Universität Wien kam dies in den vergangenen Jahren durchschnittlich ein bis zwei Mal pro Jahr vor. Die Universität Wien prüft sofort und unmittelbar, auch unter Beiziehung von (externen) FachexpertInnen. Sofern sich der Verdacht bestätigt, wird ein Plagiatsprüfungsverfahren eingeleitet.
Seit dem Wintersemester 2005 gab es 31 Verfahren, davon wurden 16 akademische Grade aberkannt.
Plagiatsverfahren und Aberkennungen akademischer Grade seit der Autonomie der Universität, seit dem Studienjahr 2005/06.
Jedem Vorwurf wird nachgegangen, so auch den Vorwürfen zur Arbeit des damaligen Wissenschaftsministers und jetzigen EU-Kommissars Johannes Hahn. Die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) kommt auf Basis dreier externer Gutachten ausländischer ProfessorInnen, die über einschlägige Expertise verfügen und fundierte Kenntnisse über die Natur und Definition eines wissenschaftlichen Plagiats besitzen, zum klaren Schluss, dass es sich bei der Dissertation von Johannes Hahn um kein Plagiat handelt – wie bereits ein Gutachten aus der Universität Zürich im Jahr 2007.
Begrenzter Handlungsspielraum an österreichischen Universitäten
Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist der Handlungsspielraum der Universität Wien nach dem Aufdecken eines Plagiatsfalls eingeschränkt. In Österreich heißt es für diese Personen lediglich "Zurück an den Start" (neues Thema, neue Arbeit). Studierende können nicht gesperrt oder der Universität verwiesen werden, wie dies in anderen Ländern, zum Beispiel in den USA oder Australien, bereits gehandhabt wird.
zur Presseaussendung der Universität Wien vom 4. November 2011