§278: Aufstandsbekämpfung per Gesetz?
Zur Kriminalisierung sozialer Bewegungen
Der sogenannte „Tierschützer-Prozess“ sowie die Ermittlungen davor zeigten die Grenzen demokratischer Rechtsstaatlichkeit auf.
Aber waren die Ungereimtheiten und hanebüchenen Konstruktionen der Behörden lediglich Ausnahmen im staatlichen Umgang mit sozialen Bewegungen oder gehört dieser Ausnahmezustand gar zum „normalen“ Repertoire demokratischen Regierens? Wie haben sich seit 9/11 international und in Österreich Gesetzgebung, Polizeibefugnisse und Rechtsprechung angesichts einer als allgegenwärtig konstruierten „Terrorgefahr“ geändert?
Wie viel Spielraum, wie viel an „Rechtssicherheit“ bleibt noch, angesichts der beobachtbaren Tendenzen zur Kriminalisierung sozialer Bewegungen? Und was bedeutet dies für emanzipatorische sozialer Bewegungen und ihre Organisationsformen hier und heute – nicht zuletzt angesichts der sozialen Spannungen, welche die aktuelle „Krisenpolitik“ zweifelsohne mit sich bringen wird?
Anlässlich des Erscheinens von „§278a – Gemeint sind wir alle! Der Prozess gegen die Tierbefreiungs-Bewegung und seine Hintergründe“ (hg. von Christof Mackinger und Birgit Pack, Mandelbaum-Verlag) diskutieren:
Christof Mackinger, Angeklagter und Mitherausgeber
Maria Sterkl, Redakteurin derstandard.at und §278a-Prozessberichterstatterin
Alexia Stuefer, Rechtsanwältin, Verteidigerin im Prozess
Ingeborg Zerbes, Rechtswissenschafterin (Universität Wien)
ein/e Vertreter/in des Bundesministeriums für Justiz (angefragt)
Zeit: Freitag, 17. Juni 2011, 18:00 h
Ort: Juridicum Wien – Dachgeschoß, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien
Was sagt ihr dazu?
