laut UG 2002 §75(4): "Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier
Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen."
Wenn die Studienprogrammleitung KSA Sie nicht beim Erhalt des Zeugnisses unterstütz, bliebe als übergeordnete Instanz noch die Studienpräses (studienpraeses@univie.ac.at ).


