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Okay, hat sich schon erledigt hab dem Assistenten geschrieben.
Falls die Prfg. noch irgendwer machen möchte - hier die Information des Assistenten:
Werte Kollegin, ist möglich. Sie müssen mW min Mitbelegerin an der WU sein zur LV-Anmeldung, die Zulassung zur Prüfung müssen Sie vor der Prüfungswoche über die Prüfungsabteilung beantragen (Mail mit „Ja ich will geprüft werden“ J).Eine LV-Anmeldung ist für die Prüfung nicht erforderlich, aber ich kann Ihnen die LV selbst nur empfehlen.
Jetzt stellt sich für mich nur noch die Frage ob diese Prfg. dann auch wirklich als Wahlfach im Bereich BWL angerechnet wird oder ob es da Probleme geben könnte?
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