bahamamama hat geschrieben:
weißt du, was gegenderte Schreibweise ist?
das ist zb, wenn man das sog "Binnen-I" verwendet. das Binnen-I ist ein großes I das stellvertretend für "Antragsteller/Antragstellerin" der einfachheit halber verwendet wird.
Ausgesprochen wird es korrekterweise mit einem hörbaren Abstand vor dem Binnen-I, sprich man sagt "Antragsteller- kurze pause-In". Wenn du in zukunft ein wort liest, wo am ende ein großes I steht bei der endung, dann bedeutet das nicht dass sich jemand vertippt hat, sondern dann zeigt es dir, dass dieser begriff sowohl die weibliche als auch die männliche form beinhaltet.
sexistisch wäre es, würde dort nur Antragsteller oder Antragstellerin (kleines i für eindeutig weibliche endung) stehen.
das Binnen- I ist eine der häufigsten gegenderten schreibweisen. alternativ hätte man es zb ganz ausschreiben können, oder man hätte "Antragsteller/in" schreiben können.
der begriff "Antrag stellende Person" mag für manche zwar geschlechtsneutral klingen, klingt aber erstens umständlich und zweitens sehen das manche feministInnen etwas anders, und würden eher für PersonIn plädieren.
Zudem ist mit dieser Schreibweise beiden Geschlechtern recht erwiesen und gegenderte Schreibweise tut niemandem weh, ob man sie jetzt befürwortet oder nicht. Wir leben im 21. JH da sollte sowas eigentlich kein thema sein, ob notwendig oder nicht
weißt du was gegendert heißt? wenn man ein binnen I verwendet muss der artikel auch gegendert werden.. genauer lesen.. dann erst klugscheißen wie man ein binnen I zu verwenden hat..

denn es steht
der antragstellerIn dort.. also wird der männliche form dahingehend diskriminiert da sie nicht per artikel angesprochen werden..
omg personIn hilfe hilfe hilfe..... das ist ja echt nimmer normal

sagst dann a zu nem weiblcihen Kind.... KindIn oder MenschIn? wie weit soll der scheiß genderwahnsinn noch gehn?
hauptsache man kümmert sich um eine gegenderte sprache.. gleichberechtigung in arbeitswelt usw. das is ja nit so wichtig.. stelln ma feministinnen damit ruhig durch das Binnen I angesprochen zu werden.. ein hoch auf die gleichberechtigung des 21. jh. (wobei bei vollkommener gleichberechtigung müssten a fraun heer/zivildienstpflicht habn)