Diese Antwort ist aber falsch.
Der Begriff kommt im § 7a MedienG vor. (siehe
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... diengesetz)
Wenn jemand Opfer oder Verdächtiger einer strafbaren Handlung ist, dann dürfen Unbeteiligte eben nicht die Identiät des Opfers/Verdächtigen feststellen können. Was ist damit gemeint? Zum Beispiel: In deinem Wohnhaus wird jemand erstochen und die Polizei informiert Dich als Nachbarn darüber. Berichtet jetzt eine Medium darüber, wirst Du vielleicht Verdächtigen und/oder Opfer identifizieren können. (bist immerhin Nachbar und kannst die Informationen genau zuordnen) Damit hat das Medium aber nicht rechtswidrig gehandelt, denn Du gehörst zum unmittelbar informierten Personenkreis.
Stell Dir nun vor, es wird jemand in irgendeinem Wiener Wohnhaus niedergestochen. Ein Medium berichtet darüber und gibt ein Foto des Verdächtigen rein - Gesicht nur verdeckt mit einem schwarzem Balken. Du erkennst aber noch die Gesichtszüge und würdest Du diese Person treffen, könntest Du ihn sofort als Verdächtigen identifizieren. Dann hat das Medium die Identität einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis preisgegeben und damit rechtswidrig gehandelt.
Leider passiert es in der Praxis trotzdem sehr häufig, dass dieses Recht verletzt wird. Ich habe das Beispiel mit Erstechen absichtlich gewählt, weil dazu gibt es einen guten und kritischen Artikel:
http://www.kobuk.at/2010/04/anonym-gibt ... upermarkt/LG