auch mir is es gut gegangen, obwohl ich lieber skeptisch bleibe und auf die note warte, lieber nicht zu früh freuen....
Aber ein Tipp wäre, wie schon erwähnt, sich die Fragen anzuschauen die schon gekommen sind, die wiederholen sich anscheinend!
das skript genau lernen, mitschriften sind nicht notwendig, den gesetzestext fand ich persönlich hilfreich, hab auch ein paar fragen damit beantwortet, und ich hab auch einige sachen nachgeschaut bei denen ich nicht sicher war, zb die frage was in einem nicht periodischen medium angegeben sein muss, impressum, anzeigenpflicht, ablieferung von exemplaren, ist alles im gesetzestext nachzulesen gewesen.
(übrigens, ich hatte ihn angestrichen und pickups drinnen, war überhaupt kein problem, wurde garnicht beachtet)
mal schauen an was ich mich noch erinnern kann:
- sitz der OHGs in Ö (war letztes mal auch schon, stand im forum)
- Liedzeile von der im skript steht dass sie urheberrechtlich geschützt ist, "ist der tag noch so schön" oder irgendwie so

- beharrungsbeschluss (präsenzquorum konsensquorum)
- beschluss verfassungsgesetz (präsenzquorum, konsensquorum)
- bunderat, welche kompetenzen hat er
- a schoss auf b, ob die formulieruung gegen die unschuldsvermutung spricht oder irgendwie so
- wer gehört zum näheren Personenkreis (im Zusammenhang mit Pflicht der Medien die Identität zu schützen)
- ab wann kann ein Kind beleidigt werden (meiner Meinung nach ab der Geburt, steht glaub ich so im Skript)
- lex imperfecta, was das heisst
- genau, der lassersche artikel, anscheinend eine gern gefragte frage

- dann kam wieder die frage wie viel werbung der hörfunk am sonntag maximal senden darf
- irgendwas zu kabelrundfunk, wie er funktioniert von der übertragung her
- Sitz des Europarats
- ab wann ist ein film frei (von urheberrechten)
- was kann bei einem lied(?) urheberrechtlich geschützt werden, antwortmöglichkeiten waren jedenfalls tonfolge, melodie, rhythmus, klang usw
so mehr fäll mir gerade nicht ein, vl hilfts ja wem für die nächste prüfung!!