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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 21.04.2009, 13:03 
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Wo steht das mit den Tagessätzen im Skript?

Und wo das über materiellen Gesetzesvorbehalt und formalen ......?


lg :shock:


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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 21.04.2009, 14:01 
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robroy1981 hat geschrieben:
Bitte, nati mit dem simpsons bild, hilf mir wenn geht mit der beantwortung dieser fragen, bin mir nämlich nicht sicher!

lg :cry:



kannst du dich noch bis am abend gedulden?
ohne das skriptum schaff ich nämlich auch nicht alle...

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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 21.04.2009, 14:14 
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robroy1981 hat geschrieben:
4) Was versteht man unter einem formellen Gesetzesvorbehalt und unter einem materiellen Gesetzesvorbehalt?


robroy1981 hat geschrieben:
11) Was verstehenSie unter einem Offizialdelikt und unter einem Privatanklagedelikt und worin besteht der Unterschied?

Bei einem Offizialdelikt geht die Anklage vom Staatsanwalt aus (z.B. bei Mord), bei einem Privatanklagedelikt muss der Geschädigte selbst Anklage erheben (z.B. Rufschädigung, Besitzstörung etc.)

robroy1981 hat geschrieben:
12) Geldstrafen werden nach dem sogenannten Tagessatzsystem bemessen. Was versteht man unter „Tagessatz“ und wie wird die Höhe einer Geldstrafe im Einzelfall berechnet?

Das steht glaub ich irgendwo im Gesetzestext... (?)

robroy1981 hat geschrieben:
16) Kann sich ein Leserbriefschreiber auf den Beweis der Wahrnehmung der journalistischen Sorgfalt gemäß § 29 MedienG berufen? Begründen Sie Ihre Antwort.

Nein, weil er kein Mitarbeiter des Mediums ist.

robroy1981 hat geschrieben:
14) Wer zählt zum unmittelbar informierten Personenkreis iSd § 7a Abs 1 MedienG?

Das nähere Umfeld des (mutmaßlichen) Täters (z.B. Freunde, Verwandte) und alle, die beim Vergehen dabei waren/damit unmittelbar zu tun haben: Zeugen, Opfer, Ermittler...

robroy1981 hat geschrieben:
15) Was verstehen sie unter dem "unmittelbaren zusammenhang mit dem öffentlichen leben" iSd §7 Abs2 Z2 MedienG?

ein vorfall, bei dem die öffentlichkeit berechtigtes interesse hat, davon zu erfahren (?) - muss ich noch genauer nachschauen...

robroy1981 hat geschrieben:
18) Eine wegen Betrugsverdacht in Untersuchungshaft befindliche Person legt vor dem Untersuchungsrichter ein umfassendes Geständnis ab. Darf diese Person von den Medien als Betrüger bezeichnet werden? Begründen Sie ihre Meinung.

Ja, wenn das Geständnis in einer öffentlichen Verhandlung erfolgte.

Detailliertere Antworten poste ich, wenn ich im Skriptum nachgeschaut habe...
Wann ist die Prüfung?

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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 21.04.2009, 16:14 
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Im Strafrecht werden Geldstrafen in Tagessätzen berrechnet und verhängt. Bei der Bemussung wird nach sozialen Gesichtspunkten ohne Berücksichtigung von Schuld oder Prävention beschlossen. Der Tagessatz kann eine Höhe von 2€ - 500€ umfassen. Berechnet wird er folgendermaßen:

(Monatseinkommen MINUS pfändfreies Existenzminimum) MULTIPLIZIERT MIT 14
------------------------------------------------------------------------------------------------------
12

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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 21.04.2009, 16:20 
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Weiss jemand was ein Parlamentsprivileg ist?

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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 21.04.2009, 17:56 
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mrjm hat geschrieben:
Am Freitag ist die Prüf!

Bzgl Tagessatz:
Im Strafrecht werden Geldstrafen in Tagessätzen berrechnet und verhängt. Bei der Bemussung wird nach sozialen Gesichtspunkten ohne Berücksichtigung von Schuld oder Prävention beschlossen. Der Tagessatz kann eine Höhe von 2€ - 500€ umfassen. Berechnet wird er folgendermaßen:

(Monatseinkommen MINUS pfändfreies Existenzminimum) MULTIPLIZIERT MIT 14
------------------------------------------------------------------------------------------------------
12



wieso mal 14?

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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 21.04.2009, 21:26 
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Danke nati,
am freitag ist prüfung!

also noch ein bißchen Zeit, danke für die Mühe!!!

lg :D


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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 22.04.2009, 21:09 
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mrjm hat geschrieben:
Weiss jemand was ein Parlamentsprivileg ist?


Das bezieht sich auf die §§ 6, 7, 7a und 7b MedienG (jeweils Abs. 2): Üble Nachrede, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, Identitätsschutz, Schutz der Unschuldsvermutung - es besteht kein Schadenersatzanspruch, wenn "es sich um einen wahrheitsgetreuen Bericht über eine Verhandlung in einer öffentlichen Sitzung des Nationalrates [...] handelt" (im Skriptum S. 153 f.)

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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 22.04.2009, 21:12 
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nata-j hat geschrieben:
(Monatseinkommen MINUS pfändfreies Existenzminimum) MULTIPLIZIERT MIT 14
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12


wieso mal 14?


Ich vermute mal, weil in den meisten Berufen 14 Gehälter ausgezahlt werden... (Urlaubs- und Weihnachtsgeld).

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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 22.04.2009, 22:27 
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und wieso geteilt durch 12?

meines wissens setzt ein richter die entsprechende geldstrafe (unter berücksichtigung des einkommens und des vergehens) pro tag an (tagessatz) MULTIPLIZIERT der tage, die dem vergehen nach als angebracht erscheinen und fertig ist die geldstrafe...

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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 22.04.2009, 23:16 
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durch 12 weil das jahr 12 monate hat? :D
ehrlichgesagt - keine ahnung - ich habs gegoogelt und hab das dann schlussendlich bei der tagessatz berechnung für österreich gefunden.

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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 23.04.2009, 18:08 
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Danke für die Beantwortung, Nati,
noch zwei Fragen, wer mag!:


3) der beschuldigte wird von der gegen ihn erhobenen anklage in erster instanz freigesprochen. der staatsanwalt meldet unverzüglich nach urteilsverkündung volle berufung gegen diesen freispruch an. verstößt ein disbezüglicher prozessbericht gegen §7b MedienG, wenn in dessen rahmen nicht darauf hingewiesen wird, dass das urteil nicht rechtskräftig ist? begründen sie ihre meinung.

4) gem §6 Abs 1 2. Satz MedienG ist bei bestimmung der höhe des entschädigungsbetrages ua auf die wahrung der wirtschaftlichen existenz der medieninhabers bedacht zu nehmen. begründen sie, warum dieses kriterium mit schadenersatzrechtlichen grundsätzen der bemessung der höhe des entschädigungsbetrages schwer in einklang zu bringen ist.

lg :shock: :) :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 23.04.2009, 18:41 
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robroy1981 hat geschrieben:
3) der beschuldigte wird von der gegen ihn erhobenen anklage in erster instanz freigesprochen. der staatsanwalt meldet unverzüglich nach urteilsverkündung volle berufung gegen diesen freispruch an. verstößt ein disbezüglicher prozessbericht gegen §7b MedienG, wenn in dessen rahmen nicht darauf hingewiesen wird, dass das urteil nicht rechtskräftig ist? begründen sie ihre meinung.

§7b = Schutz der Unschuldsvermutung, d.h. ein Angeklagter darf nicht als schuldig bezeichnet werden, bevor er nicht rechtskräftig verurteilt ist. Das Gegenteil (also wenn vor Rechtskraft des Urteils als unschuldig bezeichnet wird) ist jedoch unproblematisch.


robroy1981 hat geschrieben:
4) gem §6 Abs 1 2. Satz MedienG ist bei bestimmung der höhe des entschädigungsbetrages ua auf die wahrung der wirtschaftlichen existenz der medieninhabers bedacht zu nehmen. begründen sie, warum dieses kriterium mit schadenersatzrechtlichen grundsätzen der bemessung der höhe des entschädigungsbetrages schwer in einklang zu bringen ist.

das kann ich leider auch nicht beantworten...

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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 23.04.2009, 19:19 
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danke trotzdem!

lg :D


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 Betreff des Beitrags: Re: KORRE - gesammelte und ausgearbeitete Prüfungsfragen
BeitragVerfasst: 23.06.2009, 22:15 
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Letzter Termin:

1. Was versteht man unter Kommunikationsrecht?
2. Welche Stimmenmehrheit (Präsenzquorum und Konsensquorum) benötigt man in Österreich, um rechtswirksam ein Bundesgesetz beschließen zu können?
3. Wem steht in Österreich das Recht zu, ein Bundesgesetz beim Verfassungsgerichtshof ohne konkreten Anlass als verfassungswidrig anzufechten?
4. Was versteht man unter Vorzensur?
5. Was versteht man unter Staatenbeschwerde bei europäischen Menschenrechtskonventionen?
6. Was versteht man unter einem materiellen Gesetzesvorbehalt?
7. Was versteht man unter passivem Kabelrundfunk?
8. Was versteht man unter dem sogenannten „Bruttoprinzip“ im Recht der Fernseh- und Hörfunkwerbung (im Gegensatz zum Nettoprinzip)?
9. Welche Aufgaben hat der Bundeskommunikationssenat?
10. Kann sich ein Diskussionsteilnehmer der Sendung „Im Zentrum“ darauf berufen die journalistische Sorgfalt eingehalten zu haben? Begründung.
11. Wann endet das Urheberrecht an Filmwerken?
12. Was ist der objektive Tatbestand der Verleumdung?
13. Beseitigt ein sogenannter „Augenbalken“ auf einem in einer Zeitung veröffentlichten Foto den Bildnisschutz des Abgebildeten?
14. Verstößt die Formulierung „A schoss mit einer Pistole auf B“ gegen die Unschuldsvermutung (§ 7b MedienG)? Begründung.
15. Was versteht man unter Domaingrabbing?
16. Der Beschuldigte wird von der gegen ihn erhobenen Anklage in erster Instanz freigesprochen. Der Staatsanwalt meldet Berufung an. Ist im Rahmen einer Prozessberichterstattung über den Freispruch darauf hinzuweisen, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist? Begründung.


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