Prüfungsfragen vom 3. Termin, 29.4.2010
Tipp vorweg: Zettel mitnehmen - das sagen die einem 5min vor Prüfungsbeginn, dass man auf eigenen Zetteln schreiben muss

1) Wie viele Mitglieder fasst der österreichische Nationalrat? Wie viele der österr. Bundesrat?
2) Wie viele Oberlandesgerichte gibt es in Österreich? Wo befinden sich diese?
3) Was ist Key-Word-Advertising?
4) Nennen Sie mind. 4 Unterschiede der Werbung bei öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk!
5) Wer kann ein Gesetz beim Verfassungsgerichtshof anfechten? (so ungefähr...)
6) Welche Ausbildung braucht man, um im Verwaltungsgerichtshof arbeiten zu dürfen? Gibt es eine Regelung, wie viele Richter sein müssen? Wenn ja, wie lautet diese?
7) Was versteht man unter subliminaler Werbung?
8 ) Was versteht man unter cessio legis?
9) Eine Frau, die seinerzeit vor vielen Jahren hauptperuflich als Prostituierte gearbeitet hat und nun in einem Gebiet wohnt, wo sie unbekannt ist - zählt ihr Beruf zum perönlichen Lebensbereich? (irgendwie so...)
10) Darf eine Person, die Nacktfotos veröffentlicht hat, diese zurückrufen (obwohl eigentlich unwiderrufbar etc.)?
11) Im MedienG §6 xx steht folgendes...[...] dazu kommt, dass die Berichterstattung neutral erfolgen muss, dies steht aber nicht so im MedienG. Wie kann man dies begründen?
12) Welches Gesetz regelt die Unabhängigkeit der österr. Presse? Wann war das?
13) Was versteht man unter einem Initiativvertrag? Wie erfolgt dieser?
Dann gabs da noch einige Fragen, die relativ lang und mittels Gesetzestext zu lösen waren.
LG