hallo an alle!
wollt ihr vielleicht gemeinsam die noch nicht ausgearbeiteten fälle durchgehen?
ich steh ein bisschen auf der Leitung und könnte Hilfe gut gebrauchen

Nehmen wir mal folgenden Fall:
Der österreichische Autor Peter Turrini ist der Literar-Mechana im Jahr 1971 beigetreten und hat ihr u.a. die mechanischen Vervielfältigungsrechte an seinen Werken eingeräumt. Im Jahr 2007 wird sein Stück "Der Diener zweier Herren" im Theater in der Josefstadt uraufgeführt. Turrini hat mit seinem Theaterverlag, dem Thomas Sessler Verlag, Wien, einen Vertrag über das Stück geschlossen, in dem "alle Verwertungsrechte" auf die Dauer der urheberrechtlichen Schutzfrist übertragen werden. Der Verlag schließt mit dem ZDF einen Vetrag über eine Fernsehaufzeichnung der Aufführung und deren zweimalige Ausstrahlung ab.
Welche Verwertungsrechte bzw. Vergütungsansprüche können durch eine Fernsehsendung (und ihre Nachnutzung) berührt werden?
Das Theaterstück ist ein Werk der Literatur und durch die Aufzeichnung des ZDF wird das Werk vervielfältigt. DAdurch das man von dem Werk erwarten kann, dass es vervielfältigt wird, gibt es einen Anspruch auf Repografievergütung, die die Verwertungssgesellschaft (sprich die Literar Mechana) kassiert. Der Urheber hat einen entsprechenden Anteil an der Vergütung.
Kommen da nicht der Verlag und die Verwertungsgesellschaft in Konflikt?
Was kann man zu diesem Fall noch herausarbeiten?