zuletzt geändert: 30.01.08
Autor: axel

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Anrechenbare Rechtsfächer

LVs aus anderen Studienrichtungen, die bei uns als Rechtsfächer gelten, sind laut SPL Dr. Lojka (20.04.2005)

alle Lehrveranstaltungen aus fachverwandten Studienrichtungen über Arbeits-, Verfassungs-, Verwaltungs- und natürlich Medienrecht.

Bei Unklarheiten empfehlen wir Rücksprache mit Dr. Lojka.