zuletzt geändert: 31.01.08
Autor: axel

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Studienplan Diplomstudium



Dies ist der auslaufende Diplomstudium-Studienplan für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

Die Diplomprüfungsfächer laut Studienordnung sind mit Kleinbuchstaben gekennzeichnet und fett geschrieben. Im Studienplan wurden sie weiter in einzelne Lehrveranstaltungen aufgegliedert. Die iG-Nummern stellen die Zuordnungen zu den konkreten Lehrveranstaltungen her. Zu jeder iG-Nummer muß eine Lehrveranstaltung absolviert werden, außer bei den Wahlfächern (iG 5.x und iG 6.x), wo Du im Ausmaß der Stunden des Faches auswählst. Die Zahlen in den Klammern stehen für die Semesterwochenstunden (= SWS). 

A. Erster Abschnitt

1. Kommunikationsw. Einführung (8 SWS)

iG 1.1 Einführung in die KW VO+UE (2) 
iG 1.2 Einführung in die KW UE (2) 
(Voraussetzung für iG 1.2 ist die poitive Absolvierung von iG 1.1 und iG 1.3 
iG 1.3 Einführung in die Methoden der PKW VO+UE (2) 
iG 1.4 Einführung in d. kommunikationsw. Theorien VO+UE (2)

2. Einführung in die Medien und Kommunikationsgeschichte (2 SWS)

iG 2 Einführung in die Medien- und Kommunikationsgeschichte VO+UE (2) 

3. Druckmedien (4 SWS)

iG 3.1 Kommunikationswissenschaftliche Vorlesung VO+UE (2) 
iG 3.2 Grundprobleme journalistischer Vermittlung: Printmedien UE (2)

4. Elektronische Medien (4 SWS)

iG 4.1 Kommunikationsw. Vorlesung VO+UE (2)
iG 4.2 Grundprobleme journalistischer Vermittlung: Elektronische Medien UE (2)

5. Wahlfächer (4 SWS)

nach eigener Wahl zwei der folgenden Fächer:

iG 5.1 Film VO+UE (2)
iG 5.2 Medienpädagogik VO+UE (2)
iG 5.3.1 Öffentlichkeitsarbeit VO+UE (2)
iG 5.3.2 Werbung und Marktkommunikation VO+UE (2)
iG 5.4 Wirtschaftliche Grundlagen der Massenkommunikation VO+UE (2)
iG 5.5 Verlagswesen  VO+UE (2)
iG 5.6 Markt- und Meinungsforschung VO+UE (2)
iG 5.7 Information und Dokumentation VO+UE (2)
iG 5.8 Kommunikationstechnologien VO+UE (2)
iG 5.9.1 Methodologie und Methoden der empirischen Sozialwissenschaft VO+UE (2)
iG 5.9.2 Methodologie und Methoden der Geschichtswissenschaft VO+UE (2)
iG 5.10.1 Statistik VO+UE (2)
iG 5.11.1 Druckmedien VO+UE (2)
iG 5.11.2 Elektronische Medien VO+UE (2)

6. Rechtsfach (2 SWS)

nach eigener Wahl eines der folgenden Fächer:

iG 6.1 Rechtliche Grundlagen der Massenkommunikation VO+UE (2)
iG 6.2 Arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen der Kommunikationsberufe VO+UE (2)
iG 6.3 Politische Grundlagen der Massenkommunikation VO+UE (2)

ausserdem: Ein viertes Wahl- oder Rechtsfach

(oder eine sonstige LVA einer anderen Studienrichtung, die das Studium in fachlicher Hinsicht ergänzt)


B. Zweiter Abschnitt als erste Studienrichtung

7. Theorien und Methoden der PKW (8 SWS)

iG 7.1 Kommunikationswissenschaftliche Vorlesung VO+UE (2)
iG 7.2 Kommunikationswissenschaftliche Methodenlehre UE (2) 
iG 7.3 Kommunikationswissenschaftliches Seminar bzw. Forschungspraktikum SE (2) 
iG 7.4.1 Ein weiteres Seminar bzw. Forschungspraktikum
oder
iG 7.4.2 Kommunikationswissenschaftliche Methodenlehre UE (2)

 8. Praxisfelder der gesellschaftlichen Kommunikation (6 SWS)

ein Praxisfeld besteht aus:
iG 8.y.1 Vorlesung zum Praxisfeld y VO+UE (2)
iG 8.y.2 übung zu Praxisfeld y UE (2)
iG 8.y.3 Seminar oder Forschungspraktikum zum Praxisfeld y

eines der folgenden Praxisfelder ist zu wählen:

iG 8.1.z Praxisfeld Journalismus
iG 8.2.z Praxisfeld öffentlichkeitsarbeit und Werbung
iG 8.3.z Praxisfeld Medienpolitik und Medienpädagogik
iG 8.4.z Praxisfeld Medienforschung
iG 8.5.z Praxisfeld Medienökonomie

ausserdem: Wahlfächer (10 SWS)

Als Wahlfächer gelten die im ersten Abschnitt als 5.x und 6.x genannten Fächer; es sind zu absolvieren: 

In einem Fach, das bereits im ersten Studienabschnitt gewählt wurde die Weiterführung (II)

In zwei neu gewählten Fächern jeweils die Basis (I) und die Weiterführung (II)

und schliesslich: Vorprüfungsfach (4 SWS)
Nach eigener Wahl sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 4 Stunden zu absolvieren, welche die Fachgebiete der PKW in historischer oder wissenschaftlicher oder soziologischer Weise erfassen, oder die Fachgebiete der PKW wissenschaftstheoretisch und philosophisch vertiefen.

Jene Lehrveranstaltungen, die als Vorprüfungsfach gelten, werden im Vorlesungsverzwichnis bzw. per Anschlag am Institut bekanntgegeben.


C. Zweiter Abschnitt als zweite Studienrichtung

7 Theorien und Methoden der PKW (6 SWS)

iG 7.1 - iG 7.3
siehe bei erster Studenrichtung

8 Praxisfelder der gesellschaftlichen Kommunikation (4 SWS)

Aus einem Praxisfeld zwei Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 4 Wochenstunden 

ausserdem: Wahlfächer (8 SWS)
in zwei Fächern die bereits im ersten Studienabschnitt gewählt wurden: Jeweils eine Weiterführung (II) in einem neu gewählten Fach die Basis (I) und die Weiterführung (II)