zuletzt geändert: 19.01.08
Autor: pascal

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Infos zur Studienberechtigungsprüfung

Um Publizistik und Kommunikationswissenschaft zu studieren, gibt es neben dem typischen Schule-Matura-Weg noch eine Alternative: Die Studienberechtigungsprüfung.
Doch, wie funktioniert das?

• Voraussetzung ist eine berufliche Vorbildung; d.h. wenn du etwas gearbeitet hast dass einen der vielen Teilbereiche unseres Studiums betrifft. ODER du machst einfach als AußerordentlicheR HörerIn zwei Lehrveranstaltungen aus Publizistik.
• Formular ausfüllen. Das Formular gibt’s hier!

Und jetzt? Warten! Laut Zulassungsstelle wartest du ca. 2 Monate auf deinen Bescheid.

ABER: TIPP: Am besten ist, du studierst einfach von Anfang an ganz „normal“. Alles was du zuviel an Scheinen gemacht hast wird dir im Nachhinein angerechnet.

Für die positive Absolvierung der Studiumsberechtigungsprüfung brauchst du dann:

• Einen Aufsatz zu einem Thema deiner Wahl
• Drei Lehrveranstaltungen aus Publizistik und Kommunikationswissenschaft
• Eine Prüfung aus Geschichte der Stufe zwei.

Zuständig für sie Studienberechtigungsprüfung sowie für alle weiteren Informationen, Formulare etc. sind folgende Personen:

Manuela van Dyck

Gerhard Gotz