zuletzt geändert: 3.01.08
Autor: pascal

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Die ÖH - Die Österreichische HochschülerInnenschaft

Die ÖH ist die gesetzlich vorgeschriebene Interessensvertretung aller Studierenden. Organisiert ist sie als Körperschaft öffentlichen Rechts und damit vergleichbar mit Institutionen wie zB der Arbeiterkammer. Als unabhängige Interessensvertretung wird die ÖH natürlich nicht vom Staat finanziert, sondern stellt ihre Mittel selbst aus Beitragszahlungen ihrer Mitglieder (ÖH-Beitrag), deren Höhe nicht einfach so von der ÖH selbst bestimmt werden, sondern gesetzlich festgeschrieben sind.

Aber wie ist die ÖH nun aufgebaut und was sind die Aufgaben der verschiedenen Ebenen?
Das „oberste“ ÖH-Gremium ist die Bundesvertretung (BV). Hauptaufgabe sind Verhandlungen und Stellungnahmen gegenüber Ministerium und Regierung, also die Repräsentation der Studierenden-perspektive in bildungspolitischen Angelegenheiten. Aber auch viele soziale und rechtliche Initiativen für StudentInnen machen auf Bundesebene Sinn, ebenso Serviceangelegenheiten wie Job- oder Wohnbörse und allgemeines Informationsmaterial.

Ähnlich geartet ist die Arbeit auf Ebene der Universitätsvertretung. Allerdings kümmert sie sich eben um die Agenden, die spezifisch an der jeweiligen Universität anfallen. So kümmert sie sich unter anderem um die uniweite Organisation und Koordination der Vertretungsarbeit.

In der Fakultätsvertretung (FV) werden die Arbeit der Studienvertretungen koordiniert und studienübergreifende Projekte durchgeführt. Die MandatarInnen vertreten die Studierenden in der Fakultätskonferenz und können somit an der Planung der fakultären Zusammenarbeit mitwirken.

Die Studienvertretung (StV) ist die „unterste“ Ebene. Sie ist direkt an der „Basis“ – den Studierenden – und folglich erste und unmittelbarste Ansprechpartnerin. Sie bemüht sich um eine starke Einbindung in die institutsinternen Abläufe und kennt sich mit allen Spezifika ihrer Studienrichtung aus, etwa den Zuständigkeiten am Institut, den Eigenheiten der Studienpläne und den „ungeschriebenen Gesetzen“ in der Handhabung des Studienrechts. Auch die Kommunikation der Studierenden untereinander ist eine wichtige Funktion – sei es in der Form von Festen oder Veranstaltungen, von Informationsmedien oder Onlineforen.

Die Studienvertretung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft besteht übrigens aus 5 gewählten Personen und ist zuständig für alle Studierenden des Bakk-, des Mag- und des alten Diplomstudiums, nicht aber für das Doktorat.