Brief von Dr. Peter Rastl an alle Institutsvorstände und Dienststellenleiter.
07.12.2001
Sehr geehrte Damen und Herren Institutsvorstände und Dienststellenleiter!
Wie bereits verschiedentlich angekündigt, werden die Telefongebühren
der Universitätsinstitute ab dem Jahre 2002 nicht mehr zentral vom ZID
bezahlt werden, sondern sind aus den Budgets der jeweiligen Institute bzw. Dienststellen
zu finanzieren. Die Dotationen der Institute werden zu diesem Zweck entsprechend
aufgestockt. Von dieser Massnahme sind nur die Gesprächsgebühren („Verbindungsentgelte“)
betroffen, die Grundgebühren und sonstigen Fixkosten des Telefonsystems
(Miet- und Wartungskosten, Leitungsgebühren etc.) werden weiterhin für
die gesamte Universität direkt vom ZID bezahlt.
Von dem für die Telefonie gewidmeten bisherigen Budgetansatz des ZID wird
jener Betrag, der den Gesprächsgebühren der Universitätseinrichtungen
entspricht (insgesamt 610.000 € pro Jahr), zur Aufteilung auf die 8 Fakultäten
und das Rektorat (für alle nicht fakultätsbezogenen Universitätseinrichtungen)
bereitgestellt. Die Aufteilung dieser Budgetmittel auf die einzelnen Institute
und Dienststellen liegt in der Verantwortung des jeweiligen Dekans bzw. des
Rektors. Der ZID stellt diesen Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe
für den Aufteilungsschlüssel entsprechende Unterlagen, insbesondere
eine Statistik der Telefonausgaben der letzten 12 Monate, zur Verfügung.
Allen Instituten und sonstigen Universitätseinrichtungen wird wie bisher
vom ZID monatlich eine Telefonabrechnung zugesandt, welche die Kosten aufgegliedert
auf Nebenstellen bzw. Chipkarten ausweist. Beginnend mit der Telefongebührenabrechnung
für den Jänner 2002, die Anfang Februar 2002 versandt wird, erfolgt
die Bezahlung künftig aus dem Budget der Institute. Die auf der Telefonabrechnung
angegebene Gesamtsumme Ihres Instituts wird dann automatisch in der Quästur,
quasi im Lastschriftverfahren, von Ihrem Institutskonto (ordentliche Dotation)
abgebucht. Die monatliche Abbuchung wird vom ZID bei der Quästur veranlasst,
die Unterfertigung eines eigenen Zahlungs- und Verrechnungsauftrags seitens
der Institute ist dafür nicht notwendig. Der Institutsvorstand/Dienststellenleiter
hat jedoch das Recht, diese Buchung bis spätestens zwei Monate nach Abbuchung
durch die Quästur beim ZID zu beeinspruchen.
Der abgebuchte Betrag inkludiert auch die Kosten der auf der Abrechnung ausgewiesenen
Privatgespräche oder Projektkonten. Diese Kosten sind daher ab der Abrechnung
für Jänner 2002 nicht mehr an den ZID zu refundieren, sondern an das
eigene Institutskonto. Letztmals ist daher für die Telefongebührenabrechnung
vom Dezember 2001, die im Jänner 2002 versandt wird, eine Refundierung
dieser Kosten an den ZID zu veranlassen.
Gleichzeitig mit der Umstellung auf diese neue Kostenzuordnung erfolgt auch
die Umstellung von Schilling auf Euro. Telefongebühren fallen für
alle externen Gespräche an, Gespräche innerhalb des Telefonnetzes
der Universität Wien (einschliesslich der Direktverbindungen zum AKH, zur
WU Wien und der TU Wien) sind kostenlos. Für externe Gespräche nehmen
wir grundsätzlich die Dienstleistungen der Telekom Austria zu den Sonderkonditionen
im Bundesbereich in Anspruch. Der Zugang zu den vier in Österreich bestehenden
Mobilfunknetzen wird im allgemeinen nicht über die Telekom Austria, sondern
über preiswertere Direktverbindungen hergestellt. Nur bei Überlastung
dieser Direktverbindungen wird eine Verbindung zu den Mobilfunknetzen über
die Telekom Austria benutzt. Die vom ZID den Instituten einheitlich für
alle Standorte in Rechnung gestellten Tarife betragen derzeit:
Amtsleitung
Telekom Austria 0,042 € pro Tarifimpuls ¹
A1 über Direct Link 0,033 € pro 30 Sekunden
T-Mobile über Mobilrouter 0,036 € pro 30 Sekunden
ONE über Mobilrouter 0,036 € pro 30 Sekunden
TeleRing über Mobilrouter 0,027 € pro 30 Sekunden
Die Anzeige der Gesprächsgebühren auf den Telefonapparaten wurde bereits
auf Euro umgestellt: Um die Euro-Beträge vollständig mit drei Nachkommastellen
anzeigen zu können und die Rundungsfehler in Grenzen zu halten, werden
am Display Eurocent (mit zwei Nachkommastellen) angezeigt. Die Telefongebührenabrechnung
wird ab der Rechnung für Jänner 2002 auf Euro umgestellt werden. Die
Rechnung für Dezember 2001 erfolgt aus Gründen einer einheitlichen
Jahresabrechnung noch in ATS, auch wenn sie erst im Jänner 2002 versandt
wird.
Für alle weiteren Fragen hinsichtlich der Abrechnung der Telefongebühren stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Peter Rastl
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¹ In der Regionalzone zur Geschäftszeit fällt alle 72 Sekunden
ein Tarifimpuls an.