Brief von Dr. Peter Rastl an alle Institutsvorstände und Dienststellenleiter. 07.12.2001

Sehr geehrte Damen und Herren Institutsvorstände und Dienststellenleiter!

Wie bereits verschiedentlich angekündigt, werden die Telefongebühren der Universitätsinstitute ab dem Jahre 2002 nicht mehr zentral vom ZID bezahlt werden, sondern sind aus den Budgets der jeweiligen Institute bzw. Dienststellen zu finanzieren. Die Dotationen der Institute werden zu diesem Zweck entsprechend aufgestockt. Von dieser Massnahme sind nur die Gesprächsgebühren („Verbindungsentgelte“) betroffen, die Grundgebühren und sonstigen Fixkosten des Telefonsystems (Miet- und Wartungskosten, Leitungsgebühren etc.) werden weiterhin für die gesamte Universität direkt vom ZID bezahlt.

Von dem für die Telefonie gewidmeten bisherigen Budgetansatz des ZID wird jener Betrag, der den Gesprächsgebühren der Universitätseinrichtungen entspricht (insgesamt 610.000 € pro Jahr), zur Aufteilung auf die 8 Fakultäten und das Rektorat (für alle nicht fakultätsbezogenen Universitätseinrichtungen) bereitgestellt. Die Aufteilung dieser Budgetmittel auf die einzelnen Institute und Dienststellen liegt in der Verantwortung des jeweiligen Dekans bzw. des Rektors. Der ZID stellt diesen Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe für den Aufteilungsschlüssel entsprechende Unterlagen, insbesondere eine Statistik der Telefonausgaben der letzten 12 Monate, zur Verfügung.

Allen Instituten und sonstigen Universitätseinrichtungen wird wie bisher vom ZID monatlich eine Telefonabrechnung zugesandt, welche die Kosten aufgegliedert auf Nebenstellen bzw. Chipkarten ausweist. Beginnend mit der Telefongebührenabrechnung für den Jänner 2002, die Anfang Februar 2002 versandt wird, erfolgt die Bezahlung künftig aus dem Budget der Institute. Die auf der Telefonabrechnung angegebene Gesamtsumme Ihres Instituts wird dann automatisch in der Quästur, quasi im Lastschriftverfahren, von Ihrem Institutskonto (ordentliche Dotation) abgebucht. Die monatliche Abbuchung wird vom ZID bei der Quästur veranlasst, die Unterfertigung eines eigenen Zahlungs- und Verrechnungsauftrags seitens der Institute ist dafür nicht notwendig. Der Institutsvorstand/Dienststellenleiter hat jedoch das Recht, diese Buchung bis spätestens zwei Monate nach Abbuchung durch die Quästur beim ZID zu beeinspruchen.

Der abgebuchte Betrag inkludiert auch die Kosten der auf der Abrechnung ausgewiesenen Privatgespräche oder Projektkonten. Diese Kosten sind daher ab der Abrechnung für Jänner 2002 nicht mehr an den ZID zu refundieren, sondern an das eigene Institutskonto. Letztmals ist daher für die Telefongebührenabrechnung vom Dezember 2001, die im Jänner 2002 versandt wird, eine Refundierung dieser Kosten an den ZID zu veranlassen.

Gleichzeitig mit der Umstellung auf diese neue Kostenzuordnung erfolgt auch die Umstellung von Schilling auf Euro. Telefongebühren fallen für alle externen Gespräche an, Gespräche innerhalb des Telefonnetzes der Universität Wien (einschliesslich der Direktverbindungen zum AKH, zur WU Wien und der TU Wien) sind kostenlos. Für externe Gespräche nehmen wir grundsätzlich die Dienstleistungen der Telekom Austria zu den Sonderkonditionen im Bundesbereich in Anspruch. Der Zugang zu den vier in Österreich bestehenden Mobilfunknetzen wird im allgemeinen nicht über die Telekom Austria, sondern über preiswertere Direktverbindungen hergestellt. Nur bei Überlastung dieser Direktverbindungen wird eine Verbindung zu den Mobilfunknetzen über die Telekom Austria benutzt. Die vom ZID den Instituten einheitlich für alle Standorte in Rechnung gestellten Tarife betragen derzeit:

Amtsleitung Telekom Austria 0,042 € pro Tarifimpuls ¹
A1 über Direct Link 0,033 € pro 30 Sekunden
T-Mobile über Mobilrouter 0,036 € pro 30 Sekunden
ONE über Mobilrouter 0,036 € pro 30 Sekunden
TeleRing über Mobilrouter 0,027 € pro 30 Sekunden

Die Anzeige der Gesprächsgebühren auf den Telefonapparaten wurde bereits auf Euro umgestellt: Um die Euro-Beträge vollständig mit drei Nachkommastellen anzeigen zu können und die Rundungsfehler in Grenzen zu halten, werden am Display Eurocent (mit zwei Nachkommastellen) angezeigt. Die Telefongebührenabrechnung wird ab der Rechnung für Jänner 2002 auf Euro umgestellt werden. Die Rechnung für Dezember 2001 erfolgt aus Gründen einer einheitlichen Jahresabrechnung noch in ATS, auch wenn sie erst im Jänner 2002 versandt wird.

Für alle weiteren Fragen hinsichtlich der Abrechnung der Telefongebühren stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Peter Rastl

 

 

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¹ In der Regionalzone zur Geschäftszeit fällt alle 72 Sekunden ein Tarifimpuls an.